Prävention und Gesundheitsförderung
Präventionsmaßnahmen sind Maßnahmen und Aktivitäten, die eine bestimmte gesundheitliche Schädigung gezielt verhindern, weniger wahrscheinlich machen oder verzögern.
Prävention hilft einerseits, Krankheiten so früh wie möglich zu erkennen und schnell wirksam zu behandeln. Andererseits soll die Gesundheit durch vorbeugende Maßnahmen erhalten und gefördert werden, so dass Krankheiten möglichst gar nicht erst entstehen können. In Medizin und Psychologie wird zwischen primärer, sekundärer und tertiärer Prävention unterschieden:
- Primäre Prävention hat das Ziel der Krankheitsverhütung.
- Sekundäre Prävention strebt die möglichst frühe Erkennung von Krankheiten an.
- Tertiäre Prävention hat die Verhütung von Krankheitsverschlechterung und Folgeschäden zum Ziel.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben mit externen Experten den Leitfaden „Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V" entwickelt.
Hierin wurden Handlungsfelder und Kriterien festgelegt, die für Maßnahmen der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen verbindlich sind.
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sollen ausschließlich solche Maßnahmen gefördert werden, die nachgewiesen wirksam, qualitativ hochwertig und wirtschaftlich sind. Maßnahmen, die nicht den im Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern entsprechen, dürfen von Krankenkassen nicht im Rahmen der §§ 20 und 20a SGB V durchgeführt oder gefördert werden.
Darüber hinaus wird jedes Jahr ein Präventionsbericht vorgelegt, in dem die Aktivitäten und erreichten Erfolge der Präventionsmaßnahmen der GKV zusammenfassend dargestellt werden.
Präventionsgesetz
Mit dem im Juli 2015 in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (PrävG) gibt es eine neue gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von Präventionsprogrammen und -maßnahmen. Seitdem sind alle Institutionen und gesellschaftlichen Akteure dazu aufgerufen, Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aufzugreifen und gemeinsam voran zu bringen. Finanziert werden diese Aufgaben aber wie bisher zum größten Teil aus Beitragsmitteln der GKV, da im PrävG nur die Krankenkassen zur Finanzierung verpflichtet wurden.
Zur Umsetzung des PrävG in Hessen wurde als erstes Bundesland im April 2016 unter Moderation der vdek-Landesvertretung eine Landesrahmenvereinbarung zwischen GKV, dem Land Hessen, der Renten-, Unfall und Arbeitslosenversicherung sowie den Kommunen geschlossen. Auf dieser Basis werden seitdem gemeinsame Projekte mit Schwerpunkt in sog. nicht-betrieblichen Settings zwischen verschiedenen Partnerinstitutionen umgesetzt. Dabei stehen von Gesundheitsrisiken besonders betroffene Bevölkerungsgruppen im Vordergrund.
Verschiedene Fördermöglichkeiten
Folgende Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung von Projekten du Maßnahmen im Präventionsbereich gibt es:
- Die Ersatzkassen fördern unter anderem unter der gemeinsamen Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“ Prävention in verschiedenen Lebenswelten und in Pflegeeinrichtungen.
- Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen fördern als GKV-Bündnis für Gesundheit nichtbetriebliche Projekte in allen Settings.
- Für qualitätsgesicherte individuelle Präventionskurse sorgt die Zentrale Prüfstelle Prävention.
Angebote der Ersatzkassen in Hessen
Die Ersatzkassen in Hessen bieten ihren Versicherten darüber hinaus ein breites Spektrum an Präventionsangeboten an. Dieses reicht von der individuellen Primärprävention über Gesundheitsförderung in Betrieben, Schulen und Kindergärten, Schutzimpfungen, Früherkennungsmaßnahmen bis hin zu medizinischen Vorsorgeleistungen. Über die besonderen Angebote der einzelnen Ersatzkassen informieren Sie sich bitte auch auf deren Internetseite.
HAGE
Die vdek-Landesvertretung Hessen engagiert sich auch im Rahmen der Mitgliedschaft in der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e. V. (HAGE) für Prävention und Gesundheitsförderung in Hessen.
Leitfaden "Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V"
Mit dem Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten. Die aktuelle Version des Leitfadens finden Sie hier.
Wichtige weitere Veröffentlichungen:
Leitfaden Prävention (in der Fassung vom 19.12.2024)
Mit dem Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.
Bericht der Nationalen Präventionskonferenz
Die Nationale Präventionskonferenz hat ihren 2. Präventionsbericht veröffentlicht. Er stellt dar, wie sich trotz der Covid-19-Pandemie die Sozialversicherungsträger und die Private Krankenversicherung im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung engagieren.
Präventionsbericht 2024
Eine Übersicht über das bundesweite Engagement der gesetzlichen Krankenkassen und der sozialen Pflegeversicherungen im Bereich der Primärprävention, betrieblichen Gesundheitsförderung sowie der Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen finden Sie im aktuellen Präventionsbericht 2024 (Berichtsjahr 2023).