Prävention und Gesundheitsförderung

Präventionsmaßnahmen sind Maßnahmen und Aktivitäten, die eine bestimmte gesundheitliche Schädigung gezielt verhindern, weniger wahrscheinlich machen oder verzögern.

Prävention hilft einerseits, Krankheiten so früh wie möglich zu erkennen und schnell wirksam zu behandeln. Andererseits soll die Gesundheit durch vorbeugende Maßnahmen erhalten und gefördert werden, so dass Krankheiten möglichst gar nicht erst entstehen können. In Medizin und Psychologie wird zwischen primärer, sekundärer und tertiärer Prävention unterschieden:

  • Primäre Prävention hat das Ziel der Krankheitsverhütung.
  • Sekundäre Prävention strebt die möglichst frühe Erkennung von Krankheiten an.
  • Tertiäre Prävention hat die Verhütung von Krankheitsverschlechterung und Folgeschäden zum Ziel.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben mit externen Experten den Leitfaden „Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V" entwickelt.

Hierin wurden Handlungsfelder und Kriterien festgelegt, die für Maßnahmen der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen verbindlich sind.

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sollen ausschließlich solche Maßnahmen gefördert werden, die nachgewiesen wirksam, qualitativ hochwertig und wirtschaftlich sind. Maßnahmen, die nicht den im Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern entsprechen, dürfen von Krankenkassen nicht im Rahmen der §§ 20 und 20a SGB V durchgeführt oder gefördert werden.

Darüber hinaus wird jedes Jahr ein Präventionsbericht vorgelegt, in dem die Aktivitäten und erreichten Erfolge der Präventionsmaßnahmen der GKV zusammenfassend dargestellt werden.

Präventionsgesetz

Seit dem Jahr 2015 gibt es mit dem Präventionsgesetz (PrävG) eine neue gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von Präventionsprogrammen und –maßnahmen. Seitdem sind alle Institutionen und gesellschaftlichen Akteure dazu aufgerufen, Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aufzugreifen und gemeinsam voran zu bringen. Finanziert werden diese Aufgaben aber wie bisher zum größten Teil aus Beitragsmitteln der GKV, da im PrävG nur die Krankenkassen zur Finanzierung verpflichtet wurden.

Zur Umsetzung des PrävG in Hessen wurde als erstes Bundesland im April 2016 unter Moderation der vdek-Landesvertretung eine Landesrahmenvereinbarung zwischen GKV, dem Land Hessen, der Renten-, Unfall und Arbeitslosenversicherung sowie den Kommunen geschlossen. Auf dieser Basis werden seitdem gemeinsame Projekte mit Schwerpunkt in sog. nicht-betrieblichen Settings zwischen verschiedenen Partnerinstitutionen umgesetzt. Dabei stehen von Gesundheitsrisiken besonders betroffene Bevölkerungsgruppen im Vordergrund.

Zentrale Prüfstelle Prävention

Seit dem 1. Januar 2014 prüft die Zentrale Prüfstelle Prävention, ins Leben gerufen von einer Kooperationsgemeinschaft von bundesweit 109 Krankenkassen (Stand: 18.02.2019) unter Federführung des vdek, die Qualität von Präventionskursen dieser Kassen aus den Bereichen „Bewegung“, „Ernährung“, „Stressbewältigung/Entspannung“ sowie „Suchtmittelkonsum“ zentral, bundesweit und kassenartenübergreifend.

Anbieter von Präventionskursen können ihre Konzepte auf dem Internetportal der Zentralen Prüfstelle Prävention kostenlos hochladen und erhalten innerhalb von zehn Tagen eine Nachricht, ob der Kurs den Anforderungen entspricht. Geprüft werden zum Beispiel die Qualifikation des Anbieters sowie die Anforderungen, die sich aus dem Leitfaden Prävention der Krankenkassen ergeben. Positiv geprüfte Kurse werden von den beteiligten Krankenkassen bezuschusst. Alle drei Jahre müssen sich die Kurse erneut dem Qualitätscheck stellen.

Die Versicherten der beteiligten Krankenkassen können alle qualitätsgesicherten Präventionskurse über die jeweilige Internetseite ihrer Krankenkasse aufrufen. Die Datenbank enthält derzeit 102.500 zertifizierte Präventionskurse und 141.000 Kursanbieter (Stand: KW 7/2019) aus ganz Deutschland.

Mithilfe dieser Datenbank können Versicherte schnell, einfach und kostenfrei aus einem großen und qualitativ hochwertigen Kursbestand ihren individuellen Präventionskurs auswählen.

Das Qualitätssiegel "Deutscher Standard Prävention" gibt Versicherten die grundsätzliche Gewähr, bei regelmäßiger Kursteilnahme eine anteilige oder vollständige Kostenübernahme zu erhalten.

Welche zertifizierten Angebote in welcher Höhe bezuschusst werden regelt jede Krankenkasse eigenständig in ihrer Satzung.

HAGE

Die vdek-Landesvertretung Hessen engagiert sich auch im Rahmen der Mitgliedschaft in der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e. V. (HAGE) für Prävention und Gesundheitsförderung in Hessen.

Leitfaden "Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V"

Mit dem Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten. Die aktuelle Version des Leitfadens finden Sie hier.

Präventionsbericht

Nachfolgend steht Ihnen der aktuelle Präventionsbericht zum Download zur Verfügung: