Urlaub für pflegende Angehörige

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Pflegende Angehörige sind für die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Familienmitgliedern unverzichtbar. Indem sie ihre Zeit und Energie für ihre pflegebedürftigen Angehörigen einsetzen, leisten sie auch eine gesellschaftlich wertvolle und oft herausfordernde Arbeit.

Auch Angehörigenpflege braucht Erholungspausen

Dieser Einsatz bringt nicht wenige früher oder später an physische, emotionale und mentale Grenzen. Daher ist es entscheidend, dass die pflegenden Angehörigen auch auf ihre eigene Gesundheit und ihr eigenes Wohlbefinden achten, indem sie sich regelmäßig Auszeiten und Urlaub gönnen, um den Kopf frei zu bekommen und neue Energie zu tanken, um der Pflegeverantwortung auch weiterhin mit großem Engagement und der erforderlichen Fokussierung gerecht zu werden.

 

Sonnenuntergang mit mystischer Atmosphäre am winterlich verschneiten Edersee in Hessen

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sichern Versorgung während der Abwesenheit

Gerade in den typischen Urlaubszeiten sehnen sich pflegende Angehörige auch in Hessen nach einer eigenen Erholungsphase. Nicht selten verwerfen sie diese Überlegung jedoch schnell wieder, da sie nicht wissen, wie die von ihnen Gepflegten während einer solchen Auszeit zuverlässig versorgt werden sollen. Hier bieten sich speziell mit der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zwei Optionen, die die notwendige Erholung und die Fortführung der Pflege in Einklang bringen können. 

Verhinderungspflege – Fortsetzung der Pflege in der häuslichen Umgebung

Ein Weg, die Versorgung der pflegebedürftigen Angehörigen in einer eigenen Erholungspause sicherzustellen, ist die Verhinderungs- oder auch Ersatzpflege. Hier können ebenso vertraute Menschen wie Verwandte, Freunde oder Nachbarn oder auch ein ambulanter Pflegedienst zum Einsatz kommen.

Verhinderungspflege - Voraussetzung und Unterstützung

Die Pflegekassen stellen für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung.

Die oder der Pflegebedürftige muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft und von der Pflegeperson bereits ein halbes Jahr in der häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Der Betrag kann um bis zu 806 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln für die Kurzzeitpflege erhöht werden. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege verringert sich dann um diesen Betrag. Zusätzlich wird die Hälfte des bis zum Zeitpunkt der Verhinderungspflege bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.

Kurzzeitpflege – Zeitlich befristete Pflege in stationärer Umgebung

Eine zweite Option für eine eigene Auszeit bietet die Kurzzeitpflege. In diesem Fall kann der bzw. die pflegebedürftige Angehörige zeitlich begrenzt in einer stationären Einrichtung aufgenommen werden, die auf vorübergehende Pflege spezialisiert ist.

Kurzzeitpflege - Voraussetzung und Unterstützung

Auch die Kurzzeitpflege kann bereits ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse unterstützt dabei mit einem Betrag von bis zu 1.774 Euro für einen Zeitraum von maximal acht Wochen pro Kalenderjahr. Diese Summe lässt sich durch nicht verbrauchte Unterstützung aus dem Bereich der Verhinderungspflege erhöhen – also um bis zu 1.612 Euro. Maximal stehen somit für die Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr 3.386 Euro zur Verfügung.

Wichtig ist hierbei, dass das Gesetz regelt, dass die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Einrichtung nicht durch die Pflegekasse übernommen werden können. Allerdings erfolgt eine Fortzahlung der Hälfte des bezogenen Pflegegeldes. Dieser Beitrag lässt sich entsprechend nutzen. 

Beratung der Pflegekassen macht Urlaub möglich

Die erfahrenen Beraterinnen und Berater der Pflegekassen unterstützen pflegende Angehörige bei der Entscheidung, welche Option im individuellen Fall passend ist. Um nicht unter Zeitdruck zu geraten, ist es empfehlenswert, den Kontakt frühzeitig zu suchen. Denn es kann durchaus etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflegeplatz organisiert sind und zur Verfügung stehen. Bei der Suche nach einer Kurzzeitpflege in der Nähe unterstützt der bereits mehrfach mit Nutzerpreisen ausgezeichnete vdek-Pflegelotse.

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