Heil- und Hilfsmittel
Heilmittel
Als Heilmittel werden Maßnahmen der Physikalischen Therapie (Krankengymnastik, Physiotherapie, Massagen und medizinische Bäder), der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie sowie der medizinischen Fußpflege (Podologie) bezeichnet.
Die Krankenkassen tragen die Kosten für medizinisch notwendige Heilmittel, soweit sie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Verordnung prinzipiell ausgeschlossen wurden. Ärzte dürfen nur diejenigen Heilmittel verordnen, die im Heilmittelkatalog als verordnungsfähig ausgewiesen sind.
Zulassung als Heilmittelerbringer
Jeder Heilmittelerbringer benötigt für die Abgabe von Heilmitteln an gesetzlich Krankenversicherte eine Zulassung nach § 124 SGB V. Mit der Zulassung von Heilmittelerbringern in Hessen haben die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, der BKK Landesverband Süd, die ikk classic, die Knappschaft, die SVLFG und die Ersatzkassen die vdek-Landesvertretung Hessen beauftragt. Dafür wurde zum 01.09.2019 die ARGE Heilmittelzulassung Hessen gegründet.
Zulassungsanträge, zulassungsrelevante Änderungen (räumlich, sachlich, personell) in Ihrer Praxis sowie Anträge für die Erteilung von Abrechnungserlaubnisse müssen seit 01.09.2019 nur noch bei der ARGE Heilmittelzulassung Hessen (c/o vdek-Landesvertretung Hessen) eingereicht werden. Nähere Informationen sowie alle Antragsunterlagen finden Sie hier. Zur Beantragung der Zulassung steht Ihnen auch unser Webportal zur Verfügung. Über das Webportal können Sie als Leistungserbringer Ihre Zulassungsdaten einsehen und verwalten.
Für die Prüfung einer möglichen Zulassung in Hessen muss der vollständige Zulassungsantrag mindestens 4-6 Wochen vor geplanter Praxiseröffnung bei der ARGE Heilmittelzulassung Hessen eingereicht werden.
Sie erreichen die ARGE Heilmittelzulassung Hessen unter folgenden Kontaktdaten:
ARGE Heilmittelzulassung Hessen
c/o vdek-Landesvertretung Hessen
Walter-Kolb-Str. 9-11
60594 Frankfurt/M.
hessen@zulassung-heilmittel.de
Fax: 069/96 21 68 70
Sollte eine telefonische Auskunft erforderlich sein, erreichen Sie die ARGE Montag bis Freitag in der Zeit von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der folgenden Rufnummer: 0 69 - 96 21 68 79.
Hilfsmittel
Als Hilfsmittel werden unter anderem Sehhilfen, Hörhilfen, Prothesen und orthopädische Hilfsmittel sowie notwendiges Zubehör bezeichnet. Produkte, die von der der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, sind im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Das Hilfsmittelverzeichnis wurde 2008 vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen erstellt und seitdem laufend aktualisiert.
Informationen über die Voraussetzungen zur Abgabe von Hilfsmitteln und die gültigen Festbeträge entnehmen Sie bitte dieser Übersicht.
Zur Beteiligung an Vertragsverhandlungen müssen Hilfsmittelerbringer durch eine Präqualifizierungsstelle zertifiziert sein. Diese finden Sie zum einen auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes oder direkt bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Einzige Ausnahme bilden hier die öffentlcihen Apotheken, die für apothekenübliche HIlfsmittel keinen gesonderten Nachweis führen müssen.