Jeder Heilmittelerbringer benötigt für die Abgabe von Heilmitteln an gesetzlich Krankenversicherte eine Zulassung nach § 124 SGB V. Mit der Zulassung von Heilmittelerbringern in Hessen haben die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, der BKK Landesverband Süd, die ikk classic, die Knappschaft, die SVLFG und die Ersatzkassen die vdek-Landesvertretung Hessen beauftragt. Dafür wurde zum 01.09.2019 die ARGE Heilmittelzulassung Hessen gegründet.
Zulassungsanträge, zulassungsrelevante Änderungen (räumlich, sachlich, personell) in Ihrer Praxis sowie Änderungen bezüglich der erteilten Abrechnungsberechtigungen müssen ab 01.09.2019 nur noch bei der ARGE Heilmittelzulassung (c/o vdek-Landesvertretung Hessen) eingereicht werden. Nähere Informationen zu den Zulassungsbedingungen sowie Informationen zu den dafür notwendigen Unterlagen finden Sie hier. Eine vertiefte Antragsberatung erfolgt durch die Berufsverbände.
Für die Prüfung einer möglichen Zulassung in Hessen muss der vollständige Zulassungsantrag mindestens 4-6 Wochen vor geplanter Praxiseröffnung bei der ARGE eingereicht werden.
Sie erreichen die ARGE unter folgenden Kontaktdaten:
ARGE Heilmittelzulassung Hessen
c/o vdek-Landesvertretung Hessen
Walter-Kolb-Str. 9-11
60594 Frankfurt/M.
hessen@zulassung-heilmittel.de
Fax: 069/96 21 68 70
Sollte eine telefonische Auskunft erforderlich sein, erreichen Sie die ARGE Montag bis Freitag in der Zeit von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der folgenden Rufnummer: 0 69 - 96 21 68 79.