Zahnärzte
In Hessen kümmern sich ca. 3.800 Zahnärzte (ZÄ) um die zahnärztliche Versorgung, darunter ca. 250 Kieferorthopäden, 200 Oralchirurgen und 80 Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen. Um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in Hessen zu versorgen, müssen die Zahnärzte bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH) zugelassen sein.
Auf Grundlage des § 85 SGB V vereinbaren die KZVH und die einzelnen Krankenkassen eine sog. Gesamtvergütung für sämtliche Mitglieder dieser Krankenkasse. Als Grundlage für die Berechnung der Vergütung der ZÄ wird jedes Jahr ein kassenspezifisches Ausgabenvolumen je Mitglied der Krankenkasse zwischen der KZVH und den Krankenkassen vereinbart. Zusätzlich werden den einzelnen zahnärztlichen Leistungen Eurowerte zugeordnet, die als Verrechnungsgröße dienen.
Die vdek-Landesvertretung vertritt gegenüber der KZVH als Verhandlungsführer die Interessen der Ersatzkassen.