Der Verband der Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, die Förderung der Schulkosten in der Ausbildung zur Altenpflege durch das Land NRW gesetzlich zu verankern. „Dadurch bekommen die Träger der Fachseminare Planungssicherheit“, stellt der vdek anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss zu dem Gesetzentwurf fest. „Sie können nun auf eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Landes bauen.“ Bisher bezahlt das Land NRW die Schulkosten freiwillig.
Gleichzeitig setzt sich der Verband für eine höhere Schulkostenpauschale ein. „Damit kann ein wichtiger und wirkungsvoller Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege geleistet werden.“ Die Mehrkosten für das Land in Höhe von rund zwölf Millionen Euro seien angesichts der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Themas vertretbar.
Derzeit werden rund 36.000 Personen in den Pflegeheimen und Pflegediensten in Nordrhein-Westfalen ausgebildet. Von ihnen haben 14.000 in diesem Jahr ihre Ausbildung begonnen. Nach den Erkenntnissen des vdek ist das Interesse an der Ausbildung aber weitaus größer. Allerdings können die Träger der Fachseminare aufgrund der gestiegenen Kosten die Zahl der Ausbildungsplätze nicht erhöhen. Nach ihren Angaben deckt der im Gesetzentwurf festgelegte monatliche Fördersatz von 280 Euro, den das Land bereits derzeit zahlt, die Kosten nicht mehr vollständig ab. Die Deckungslücke betrage 80 Euro je Monat und Platz.
Im Gesundheitsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags findet heute die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur finanziellen Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern und über die Berufsübung der Gesundheitsfachberufe statt.
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