Ersatzkassen unterstützen stärkere Nutzung von eHealth

Keine Finanzierung von Parallelnetzen

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) in Nordrhein-Westfalen begrüßt den Vorstoß von Bundesgesundheits-minister Hermann Gröhe, die Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte auszubauen. „Damit greift der Minister Forderungen der Krankenkassen auf“, sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung NRW, Dirk Ruiss, zum vorgelegten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum EHealth-Gesetz. Die Gesundheitskarte sei geschaffen worden, um wesentliche Patienten-Informationen zu speichern, beispielsweise Arzneimittelverordnungen, damit die behandelnden Ärzte Wechselwirkungen erkennen können. „Das dient der Sicherheit der Patienten“, unterstrich Ruiss. In einem Notfall könne es lebensrettend sein, wenn der Notarzt darüber hinaus sofort etwa über die Blutgruppe des Patienten oder dessen Allergien Bescheid wisse. Deshalb sei es richtig, diese elektronischen Anwendungen zu beschleunigen. Deshalb seien die vom Ministerium vorgegebenen Fristen sinnvoll.

Ruiss forderte die Ärzte auf, endlich ihren Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte aufzugeben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bestehen darauf, ihr eigenes Datensystem, KV-Safenet, weiter zu nutzen und es lediglich an die IT-Infrastruktur der Krankenkassen anzubinden. Bisher haben die Kassenärztlichen Vereinigungen aber nicht dargelegt, wie sicher dieses System ist. In diesem Punkt zeige auch der Referentenentwurf keine Lösung auf, kritisierte Ruiss.  „Selbstverständlich muss die Sicherheit der Daten gewährleistet sein“, betonte er und verwies darauf, dass die Telematik-Infrastruktur der Krankenkassen eine höchstmögliche Sicherheit vor Datenmissbrauch bietet. Zudem entscheidet allein der Patient darüber, ob und welche Daten auf dem Chip gespeichert werden und wer sie verwenden darf. Ärgerlich sei, dass wegen dieses Streites die elektronische Gesundheitskarte, zu deren Einführung die Krankenkassen bereits vor zehn Jahren verpflichtet wurden, bislang für die Patienten kein Plus im Nutzen bringe. „Das muss sich ändern“, so Ruiss. Denn von der Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte hänge auch die Nutzung der Telematik ab. Er verwies darauf, dass die gesetzlichen Krankenkassen bisher rund eine Milliarde Euro in die elektronische Gesundheitskarte investiert haben.

Nach Ansicht des vdek enthält der Referentenentwurf zudem problematische Regelungen, beispielsweise bezüglich der Extra-Vergütungen für Ärzte oder der Schlichtungsverfahren. Diese müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden, sagte Ruiss.

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