Ersatzkassen in NRW: Gesundheitsreformen verursachen Kostendruck

Arbeitgeber sollen sich wieder paritätisch an Krankenversicherungsbeiträgen beteiligen

Vor den finanziellen Auswirkungen der gesundheitspolitischen Reformen warnen die Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen. Sie verweisen darauf, dass allein die Krankenhausreform in den nächsten zwei Jahren über 2,2 Milliarden Euro an Mehrkosten verursachen wird. „Mehr Geld bedeutet nicht automatisch bessere Qualität. Die Ersatzkassen unterstützen daher den Gedanken einer stärkeren Qualitätsorientierung in der Krankenhausplanung. Perspektivisch sollte eine qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und sektorenübergreifende Versorgungsplanung eingeführt werden“, sagt Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der BARMER GEK und Vorsitzender des vdek-Landesausschusses.

Die Landesgeschäftsführer der Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen beraten in ihrer heutigen Sitzung des vdek-Landesausschusses die aktuellen gesundheitspolitischen Gesetzen und ihren Folgen. Neben dem geplanten Krankenhausstrukturgesetz hat der Bundestag weitere Gesetzesvorhaben im Gesundheitsbereich, wie zum Beispiel das Präventionsgesetz, beschlossen oder auf den Weg gebracht. Diese werden nach Berechnungen des Verbandes der Ersatzsatzkassen (vdek) 2016 und 2017 zusammen Mehrkosten in Höhe von fast fünf Milliarden Euro verursachen. Dabei ist ab 2017 der Ausgabenschub zu erwarten.

„Infolge der Reformen wird sich vom kommenden Jahr an der Kostendruck auch auf die Ersatzkassen erhöhen“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW. So werde im kommenden Jahr nach Berechnungen des Schätzerkreises der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung durchschnittlich um 0,2 Prozentpunkte steigen. „Die große Koalition nimmt in Kauf, dass die gesetzlich Versicherten höhere Beiträge bezahlen müssen“, kritisierte Ruiss. Er forderte den Gesetzgeber auf, die einseitige Belastung der Arbeitnehmer zu korrigieren und wieder zur paritätischen Finanzierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zurück zu kehren.

Derzeit zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent je zur Hälfte. Den Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell erhebt, bezahlt allein der Versicherte.
Um zusätzliche Belastungen zu vermeiden, fordern die Ersatzkassen zudem, die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds abzuschmelzen, und zwar auf 35 Prozent einer Monatsausgabe.

Kontakt

Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Tel.: 02 11 / 3 84 10 - 15
Fax.: 02 11 / 3 84 10 - 20
E-Mail: christian.breidenbach@vdek.com