Haushaltshilfen

vdek: Flächendeckendes Angebot an Haushaltshilfen in NRW

Während und nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation, während einer Reha oder im Zuge einer schweren Erkrankung brauchen Patienten oftmals Unterstützung bei der Hausarbeit und der Kinderbetreuung. Allen Ersatzkassen-Versicherten, die in dieser Situation Hilfe im Haushalt benötigen, kann eine Haushaltshilfe vermittelt werden. Über 100 Vertragspartner, zu denen auch Reinigungsfirmen und Kinderbetreuungsservices zählen, stehen inzwischen in NRW für diese Dienstleistung zur Verfügung. Ihre Zahl steigt. „Die Ersatzkassen können ihren Versicherten ein flächendeckendes Versorgungsangebot gewährleisten“, unterstreicht Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) in NRW. Damit werde ein Bedarf der Versicherten gedeckt. Zugleich werde auch ein Versorgungsengpass in der Pflege vermieden, da ambulante Pflegedienste eine stark steigende Nachfrage nach Pflegeleistungen haben.

Unterstützung auch nach Klinikaufenthalt

Gesetzlich Krankenversicherte haben erst seit einigen Jahren auch außerhalb der Zeit eines Krankenhausaufenthaltes Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Dies gilt auch dann, wenn kein Kind im Haushalt lebt.

Versicherte hatten es in der Vergangenheit allerdings schwer, eine Haushaltshilfe zu finden. Es gab zu wenig Angebote. Um den Bestand von  Vertragspartnern sowie einiger weniger Pflegedienste, die diese Leistung ebenfalls anbieten, deutlich zu erweitern, hatte der vdek in den vergangenen Monaten rund 1.850 in Nordrhein-Westfalen anerkannte Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag für pflegebedürftige Menschen angeschrieben und mit einem Teil von ihnen Verträge  für die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse) geschlossen.

Ärztliche Verordnung nötig

Die Haushaltshilfe umfasst alle Dienstleistungen für die Weiterführung des Haushaltes. Darüber hinaus erstreckt sich diese Hilfe auch auf die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder. Sie kann durch entsprechend qualifizierte Kräfte erbracht werden. Der Patient benötigt eine ärztliche Verordnung. Versicherte können sich an ihre Ersatzkasse wenden. Diese unterstützt sie bei der Suche und Auswahl eines geeigneten Anbieters aus dem Kreis der jetzt zur Verfügung stehenden Vertragspartner.

Die Dienstleister rechnen ihre Leistungen direkt mit der zuständigen Ersatzkasse auf der Basis einer vorherigen Genehmigung ab.

Kontakt

Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Tel.: 02 11 / 3 84 10 - 15
Fax.: 02 11 / 3 84 10 - 20
E-Mail: christian.breidenbach@vdek.com