Am heutigen Montag trafen sich die Landesgeschäftsführerinnen und Landesgeschäftsführer der Ersatzkassen und der vdek NRW zu Gesprächen mit NRW-Gesundheitsminister Karl Josef Laumann in Düsseldorf. Thema war die zukünftige Gesundheitsversorgung in Land und Bund. Zentral war die Frage nach dem Fortgang der Krankenhausreform und die laufende Umsetzung der Krankenhausplanung NRW. Nach dem Scheitern der Ampelkoalition im Bund ist zwar die Krankenhausreform des Bundes formal im Bundestag verabschiedet, die Umsetzung der nach dem Gesetz notwendigen Verordnungen jedoch ungewiss. Das hat auch direkten Einfluss auf die Krankenhausplanung in NRW. Anfang November hatte Minister Laumann angekündigt, dass die Feststellungsbescheide in NRW am 01. April 2025 in Kraft treten, um den Krankenhäusern mehr Planungssicherheit zu ermöglichen. Dazu erklärte der Minister im Gespräch mit den Ersatzkassen: „Mit der Einführung von Leistungsgruppen und klaren Qualitätsvorgaben sind wir bundesweit Vorreiter. Wir reden hier über die wahrscheinlich wichtigste gesundheitspolitische Reform seit Jahrzehnten. Wir wollen damit die Qualität der Krankenhausbehandlungen für die Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen nachhaltig verbessern. Damit das gelingen kann, haben wir von Anfang alle Beteiligten mit ihren unterschiedlichen Kenntnissen über die nordrhein-westfälische Krankenhauslandschaft einbezogen. Wir nehmen die Expertise derjenigen, die die Planung vor Ort ganz konkret umsetzen müssen, sehr ernst. Genauso klar ist aber auch: Ab dem 1. April wird die Reform in die Praxis umgesetzt.“
Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW, verdeutlicht: „Die Verschiebung des Inkrafttretens der Bescheide ist vor dem Hintergrund von Planungssicherheit und Umsetzbarkeit in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern nachvollziehbar. Das darf jedoch nicht dazu führen, die NRW Krankenhausplanung grundsätzlich zu verwässern. Der in den letzten Jahren gemeinsam erarbeitete Krankenhausplan ist richtig und wichtig, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die Versorgungsqualität zu erhöhen. Die Ersatzkassen haben die Erwartung, dass die zuletzt vom Gesundheitsministerium vorgenommenen Anpassungen das gemeinsame Ziel nicht verwässern. Insbesondere mit Blick auf die politischen Unsicherheiten im Bund ist es umso wichtiger, dass wir in NRW Klarheit haben.“
Gesundheitspolitik des Bundes liegt auf Eis
Die weiteren geplanten Gesundheitspolitischen Vorhaben liegen nach dem Scheitern der Ampel-Koalition auf Eis. Ihre Umsetzung ist mehr als fraglich. Das stellt die Sozialversicherungen vor große Herausforderungen. So liegt in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) die Finanzierungslücke für 2025 bei mindestens 0,2 Prozentpunkten. Da der geplante Antrag zum sogenannten Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit voraussichtlich nicht mehr eingebracht wird, muss die Politik andere Lösungen finden. „Es darf jetzt nicht gezögert werden“ sagt Dirk Ruiss, „Sonst ist die Zahlungsfähigkeit der SPV gefährdet.“ Nun werden erneut die Versicherten und Arbeitgeber mit höheren Beitragssätzen belastet. Für eine nachhaltige Finanzreform hatte die Ampelkoalition keine Kraft.
Auch die Notfallreform wird wohl nicht mehr kommen. Erst kürzlich hatte dazu die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags stattgefunden. Gesicherte Mehrheiten sind allerdings auch für dieses Ampel-Vorhaben nicht in Sicht. „Nach Jahren der Diskussionen ist das ein bittere Nachricht,“ kommentiert Dirk Ruiss abschließend.
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