Die Nutzung digitaler Anwendungen kann den Arbeitsalltag in der Pflege erleichtern. Für Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen besteht bis 2030 weiterhin die Möglichkeit, Fördermittel für nötige Investitionen und Schulungen zu beantragen. Darauf macht die Landesvertretung Nordrhein-Westfalen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) aufmerksam. Anträge können von zugelassenen ambulanten Pflegediensten, vollstationären Pflegeheimen, Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen oder Hospizen gestellt werden. Das Förderprogramm ist Teil des Pflegepersonalstärkungsgesetzes. (PpSG - §8 Abs. 8 SGB XI) Digitalisierung ist ein Faktor, um gute Pflege zukunftsfest auszugestalten.
Entlastung für Pflegekräfte und mehr Beteiligung für Pflegebedürftige an digitalen Angeboten
Das Förderprogramm unterstützt Einrichtungen im Bereich Digitalisierung. Ziel ist es, mit den unterstützten Maßnahmen Pflegekräfte in ihrem Arbeitsalltag spürbar zu entlasten und die Beteiligung der Pflegebedürftigen am digitalen Leben zu stärken. Es ist eine Förderung von einmaliger Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung sowie Schulungen, die mit dieser Investition zusammenhängen, möglich. Die Entlastung der Pflegekräfte steht im Mittelpunkt und muss Hauptzweck der Maßnahme sein. Die gute Nachricht: Ein Zuschuss ist auch möglich, wenn die Anschaffungen oder Maßnahmen schon erfolgt sind. Investitionen, die nach dem 1. Januar 2019 getätigt wurden und dessen Förderantrag bis 31. Dezember 2030 gestellt wurde, können unterstützt werden. Mit der Förderung können 40 Prozent der entstandenen Kosten übernommen werden. Pro Einrichtung ist der Zuschuss auf 12.000 Euro begrenzt, eine Aufteilung in mehrere Maßnahmen ist möglich.
Digitalisierung als Chance
In einem Positionspapier zu Weiterentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung wirbt der vdek dafür, die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker zu nutzen. Fünf von sechs Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, digitale Lösungen können hier unterstützen. In stationären Einrichtungen muss die verbindliche komplette Umstellung auf elektronische Datenprozesse fortentwickelt werden. „Die Telepflege schafft Vernetzung und damit Raum für eine ganzheitliche Patientenversorgung, wenn Wirksamkeit und Nutzen nachgewiesen sind“, erklärt Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) wird ein weiterer Schritt in die Digitalisierung vollzogen. Auf Wunsch der Pflegebedürftigen sollten auch am Pflegeprozess Beteiligte Einsicht erhalten, um die aktuellen Informationen zu erhalten.
Belastung durch Bürokratie verringern
„Um die Qualität der Pflege voranzubringen, brauchen wir Pflegekräfte, die sich auf ihre Arbeit konzentrieren können und von Zettelwirtschaft entlastet werden. Mit der Förderung können Kosten für nötige Investitionen reduziert werden. Personal wird entlastet und hat mehr Raum für das, worauf es ankommt: Zeit für die Betreuung von Pflegebedürftigen“, erklärt Dirk Ruiss. Die Pflegekassen unterstützen bei der Antragstellung.
PM Pflege der Zukunft nutzt digitale Anwendungen - Förderung bis 2030 möglich
Kontakt
Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
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