Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen im Vergleich zum Vorjahr erneut noch tiefer in die eigene Tasche greifen, das zeigt eine Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1. Juli 2025. So zahlen die zu Pflegenden in NRW durchschnittlich monatlich einen Eigenanteil von 3.427 Euro im ersten Aufenthaltsjahr. Das sind 227 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.7.2024 = 3.200 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr beträgt die monatliche Eigenbeteiligung aktuell 3.159 Euro, ein Plus von 202 Euro (1.7.2024 = 2.957 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen 2.803 Euro zugezahlt werden – 171 Euro mehr als im Vorjahr (1.7.2024 = 2.632 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr beträgt die Eigenbeteiligung dann dauerhaft 2.358 Euro im Monat. Das entspricht einem Anstieg von 132 Euro (1.7.2024 = 2.226 Euro).
Aus welchen Kosten setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?
Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (1.7.2025 in NRW 1.276 Euro/Monat), den Investitionskosten (1.7.2025 in NRW 636 Euro/Monat) und dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser beinhaltet vor allem Kosten für das Pflegepersonal (1.7.2025 in NRW 1.782 Euro/Monat). Dass die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird, ist durch die Zuschüsse begründet, die die Pflegekasse zum EEE zahlt. Aktuell betragen die Zuschüsse im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Aufenthaltsjahr 30 Prozent, im dritten Aufenthaltsjahr 50 Prozent und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des zu zahlenden EEE. Die Zuschüsse waren zum Jahresanfang um jeweils fünf Prozent erhöht worden, für das erste Aufenthaltsjahr sogar um zehn Prozent.
Der Bund muss endlich handeln
Die angekündigte Pflegereform steckt derzeit noch im Planungsprozess. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag ein breites Reformversprechen abgegeben und betont, dass kurzfristig mehr Unterstützung aus dem Bundeshaushalt nötig ist, um Beitragserhöhungen für 2026 möglichst zu vermeiden. Trotz erheblicher Beitragssatzerhöhungen zum Jahresanfang und angedachter Darlehen des Bundes ist für die SPV voraussichtlich Ende des Jahres erneut ein Minus zu erwarten.
„Versicherungsfremde Leistungen müssen endlich vom Staat finanziert werden. Allein dadurch würden jährliche Einsparungen von 4,5 Milliarden Euro erzielt. Für die langfristige Sicherung einer fairen und bezahlbaren Pflege braucht es nun dringend verlässliche und eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Pflegekosten“, so der Leiter der vdek-Landesvertretung NRW Dirk Ruiss. „Die schmalen Kreditzusagen greifen deutlich zu kurz und lösen die strukturellen Probleme der SPV nicht.“
Auch die Rückerstattung der pandemiebedingten Sonderkosten von 5,5 Milliarden Euro an die SPV aus Steuermitteln sei überfällig.
Investitionskostenübernahme durch das Land würde Heimbewohnende in NRW um 636 Euro im Monat entlasten
„Auch das Land NRW kann und sollte zu einer Entlastung betragen. Gegenüber dem Vorjahr sind die Investitionskosten um weitere 31 Euro auf nun 636 Euro monatlich gestiegen. Allein die Übernahme dieser Kosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und –bewohner entlasten“, erklärt Ruiss weiter.


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Christian Breidenbach
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