Rettungsdienst: Ersatzkassen fordern klare Finanzierung und bessere Verzahnung

Der Landesausschuss des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Nordrhein-Westfalen ist heute zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2026 zusammengekommen. Gast war der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Janosch Dahmen MdB. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die seit Jahren überfällige Reform des Rettungsdienstes.
Der Rettungsdienst befindet sich bundesweit unter erheblichem Druck: steigende Einsatzzahlen, ungeklärte Finanzierungsverantwortlichkeiten zwischen Kommunen und Krankenkassen sowie eine mangelnde strukturelle Einbindung in die ambulante und stationäre Versorgung. Die Ersatzkassen in NRW sehen dringenden Reformbedarf – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.
„Die Reform des Rettungsdienstes ist überfällig – wenn Ministerin Warken im Bund weiter blockiert und Minister Laumann in NRW das notwendige Rettungsdienstgesetz in der Schublade liegen lässt, zahlen am Ende Patientinnen und Patienten sowie Kommunen die Zeche für dieses politische Versagen.“
Janosch Dahmen MdB, gesundheitspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen
„Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler können nicht länger für Aufgaben herangezogen werden, die originär in der Daseinsvorsorge der Kommunen liegen. Eine Reform des Rettungsdienstes muss endlich Klarheit schaffen – wer was finanziert und wer die Steuerungsverantwortung trägt.“
Joao Rodrigues, Vorsitzender des vdek-Landesausschusses NRW
„Wir begrüßen die Bereitschaft des Bundes, die Diskussion voranzutreiben. Gleichzeitig müssen Lösungen auf die Realität vor Ort passen. Die Ersatzkassen haben konkrete Lösungsvorschläge präsentiert. Die Reform muss Bund und Länder gleichermaßen in die Pflicht nehmen und darf nicht erneut auf halbem Weg stecken bleiben.“
Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW

Zum Hintergrund:
Der Verband der Ersatzkassen hat Vorschläge für eine Reform der Notfallversorgung präsentiert. Dazu zählen:

•    Bessere Zugangswege durch eine strukturierte, digitale Ersteinschätzung nach bundeseinheitlichen Kriterien, mit einer verpflichtenden organisatorischen Zusammenlegung von 116 117 und 112.

•    Eine rasche und umfassende Einführung Integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern, deren Kernbestandteil ein „Gemeinsamer Tresen“ ist. 

•    Eine Verankerung des Rettungsdienstes im SGB V über die bestehenden Regelungen zum Krankentransport hinaus. Dies sollte durch einheitliche Strukturen und Prozesse mit klar definierten Qualitätsstandards flankiert werden.

•    Eine deutliche Reduktion der Zahl der Rettungsleitstellen. Die verbliebenen werden zu Gesundheitsleitstellen ausgebaut, die über erweiterte Kompetenzen verfügen. Diese Leitstellen koordinieren nicht nur den Rettungsdienst und die Notfallversorgung, sondern vermitteln bei Bedarf auch pflegerische oder psychosoziale Unterstützung.

•    Eine gesetzliche Neuregelung der föderalen Aufgabenteilung, in der die Länder stärker in die Pflicht genommen werden, die Kosten für Vorhaltung und Investitionen des Rettungsdienstes verbindlich zu tragen.

Weitere Informationen unter:
https://www.vdek.com/fokus/rettungsdienst-notfallversorgung-reform/_jcr_content/par/publicationelement/file.res/vdek_Kurzpapier_Notfallreform_Rettungsdienst_2025.pdf

Kontakt

Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Tel.: 02 11 / 3 84 10 - 15
Fax.: 02 11 / 3 84 10 - 20
E-Mail: christian.breidenbach@vdek.com