Auf Grundlage des Präventionsgesetzes fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in NRW regionale Projekte nach §20a SGB V.
Die Angebote werden vor allem von Kommunen, aber auch von anderen Institutionen umgesetzt. In NRW besteht inzwischen ein breites Spektrum an Projekten. Bei der Umsetzung erhalten die gesetzlichen Krankenkassen Unterstützung durch die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC NRW) beim Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA).
Informationen rund um das Antragsverfahren in nicht-betrieblichen Settings und die Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten der KGC NRW.
Eine Übersicht über die von den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden in NRW gemeinsam und mit deren Partnern geförderten Projekte erhalten Sie hier: https://www.lzg.nrw.de/ges_foerd/kgc/grundlagen/beteiligung_best_progr/index.html