Die Projekte auf Landesebene und in den Kommunen

Seit vielen Jahren laufen in Nordrhein-Westfalen landesweit Präventionsprojekte von verschiedenen Institutionen. Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier weitere Informationen.

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Auf Grundlage des Präventionsgesetzes fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in NRW regionale Projekte nach §20a SGB V.

Die Angebote werden vor allem von Kommunen, aber auch von anderen Institutionen umgesetzt. In NRW besteht inzwischen ein breites Spektrum an Projekten. Bei der Umsetzung erhalten die gesetzlichen Krankenkassen Unterstützung durch die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC NRW) beim Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA).

Informationen rund um das Antragsverfahren in nicht-betrieblichen Settings und die Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten der KGC NRW.

Eine Übersicht über die von den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden in NRW gemeinsam und mit deren Partnern geförderten Projekte erhalten Sie hier: https://www.lzg.nrw.de/ges_foerd/kgc/grundlagen/beteiligung_best_progr/index.html

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Darüber hinaus können Kommunen in NRW Projektmittel für Präventionsangebote beantragen, die sich an sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen richten. Diese Projekte werden vom bundesweiten GKV-Bündnis für Gesundheit gefördert, einer gemeinsamen Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten.

Auf der Webseite des GKV-Bündnisses erfahren Sie mehr zum Förderprogramm sowie Informationen zum Antragsverfahren und Ansprechpartner.

Rechtliche Grundlagen der Prävention in NRW

In NRW kümmern sich seit vielen Jahren die verschiedenen Institutionen um die Prävention: Die gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände, die Unfallversicherung und Rentenversicherung, die Kommunen und das Gesundheitsministerium in NRW. Deren Zusammenarbeit wurde 2015 mit dem Präventionsgesetz neu geregelt. Dafür haben die Partner 2016 eine Landesrahmenvereinbarung geschlossen. Die Regionalagentur NRW der Bundesagentur für Arbeit ist der Landesrahmenvereinbarung beigetreten.

Eine Steuerungsgruppe kümmert sich in NRW um die Umsetzung des Gesetzes. Sie hat drei  Arbeitsgruppen eingerichtet: die AG Lebenswelten, die AG Pflegeheim-Bewohner und die AG Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF).

1. AG Lebenswelten

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe entscheiden über die Förderung von Präventionsprojekten im Bereich Lebenswelten Kindergarten, Schule und Kommunen. Darüber hinaus werden gemeinsame Projekte initiiert und durchgeführt.

2. AG Pflegeheim-Bewohner

Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit der Gesundheitsförderung und Prävention in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Das wichtigste Projekt ist „gesaPflege – gesund alt werden in der stationären Pflege“, das für die Pflegeheimbewohner und die Mitarbeitenden gesundheitsfördernde Angebote bietet.

3. AG Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Die Mitglieder entwickeln gemeinsame Beratungskonzepte der Sozialversicherungsträger in NRW. Neben den gesetzlichen Krankenkassen sind dies die Deutsche Rentenversicherung Rheinland, die Deutsche Rentenversicherung Westfalen-Lippe, die Unfallversicherung in NRW und die gesetzlichen Krankenkassen in NRW.

Damit insbesondere kleinen und mittelständischen Betrieben in NRW der Zugang zur BGF erleichtert wird, wurde in Nordrhein-Westfalen eine BGF-Koordinierungsstelle nach § 20b Abs.3 SGB V eingerichtet. Darin beraten und unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen die Unternehmen darin, wie sie die Gesundheit am Arbeitsplatz für ihre Angestellten fördern können. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der BGF-Koordinierungsstelle.