Schutzschirme und Ausgleichszahlungen

Seit März vergangenen Jahres sind infolge der Corona-Pandemie zahlreiche Sonderregelungen im Gesundheitswesen verabschiedet worden. Darunter fallen die Schutzschirme und Ausgleichszahlungen im Gesundheitswesen. Die Ersatzkassen und der vdek in Nordrhein-Westfalen sind an der Umsetzung beteiligt.

Krankenhaus

Krankenhäuser

Für die Krankenhäuser ist die Versorgung von Covid-19-Patienten eine große Herausforderung. Die Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen wurden im vergangenen Jahr stark erhöht. Für jedes Intensivbett, das vom 16. März 2020 bis zum 30. September 2020 neu geschaffen wurde, sind den Kliniken 50.000 Euro je Bett ausgezahlt worden. Dafür erhielten die Kliniken in NRW 110,95 Millionen Euro. Fast 8.000 Intensivbetten inklusive der Notfallreserve, stehen inzwischen in NRW zur Verfügung. Informationen zur aktuellen Belegung der Intensivbetten in NRW und in den anderen Bundesländern sind zu finden unter https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/laendertabelle

Darüber hinaus werden den Krankenhäusern Freihaltepauschalen für bereitgehaltene Behandlungskapazitäten gezahlt. Vom 15. März 2020 galt eine Pauschale von 560 Euro pro Bett und Tag. Die Bundesregierung hat diese Regelung mehrfach geändert und stärker differenziert, mit dem Ziel,  die Pauschalen auf die Kliniken zu begrenzen, die auch Covid-19-Patienten behandeln.
Von Juli 2020 bis Ende September 2020 wurde die Pauschale in fünf Stufen von 360 bis 760 Euro eingeteilt. Im November wurden die Freihaltepauschalen wieder eingeführt und an die 7-Tage-Inzidenz, an verfügbare Kapazitäten und an die Notfallversorgungsstufe gekoppelt. Diese Regelungen gelten seit dem 18. November 2020 und sind leicht modifiziert verlängert worden.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wurde außerdem geregelt, dass Mindererlöse der Krankenhäuser aus dem Jahr 2020 im Folgejahr 2021 anteilig ausgeglichen werden. Auch für das Jahr 2022 gab es wieder einen entsprechenden Erlösausgleich. Diese Regelungen sind am 18. April 2022 ausgelaufen.

Für diese Einnahmeausfälle erhielten die Krankenhäuser in NRW bisher über 4 Milliarden Euro. Die Übersicht nach Bundesländern über die Auszahlungen, die über das Bundesamt für soziale Sicherung laufen, sind abrufbar unter: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/covid-19-krankenhausentlastungsgesetz/auszahlungsbetraege/

Mit dem Infektionsschutzgesetz wurde auch ein „Versorgungsaufschlag zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile von Krankenhäusern“ beschlossen, der Mehrausgaben zwischen 1 und 2,2 Milliarden Euro verursacht. Er gilt dann, wenn Corona-Erkrankte länger als zwei Tage behandelt werden. Bezahlt wird der Versorgungsaufschlag aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Zudem wurden auch die Freihaltepauschalen aufgrund der erneuten dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie wieder eingeführt. Voraussetzung für den Erhalt der Zahlungen ist eine Teilnahme an der Notfallversorgung. Der Versorgungsaufschlag endete am 30. Juni 2022.

Arzt

Ärzte und Psychotherapeuten

Trotz rückläufiger Behandlungen, insbesondere im ersten Lockdown, wurde die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung im regulären Umfang ausgezahlt. Außerdem leisteten die Krankenkassen 2020 Ausgleichszahlungen bei einem Corona-bedingten Rückgang der Fallzahlen für extrabudgetär vergütete Leistungen, so dass betroffene Ärzte hierdurch sowie aufgrund interner Stützungsmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen in jedem Fall 90 Prozent des Gesamthonorars des Vorjahresquartals erreichen.

Im Jahr 2020 erhielten die Ärzte und Psychotherapeuten in NRW von den gesetzlichen Krankenkassen Ausgleichszahlungen in Höhe von 46,6 Millionen Euro. Im Jahr 2021 regelten die Kassenärztlichen Vereinigungen die Stützungsmaßnahmen ausschließlich intern im Rahmen der Honorarverteilung. In Westfalen-Lippe liefen diese zum 30.06.2021 aus, in Nordrhein erst zum 31.12.2021.

Zusätzlich haben die Krankenkassen seit Beginn der Pandemie für die Testung und Behandlung von Versicherten in den vertragsärztlichen Praxen 255,9 Millionen Euro ausgegeben. Außerdem wurden für die Beschaffung von Schutzausrüstungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen bislang weitere 68,5 Millionen Euro bereitgestellt. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, das im November 2021 verabschiedet wurde, ist die Finanzierung der Schutzausrüstungen über die gesetzlichen Krankenversicherung bis Ende März 2022 verlängert worden.

Reha

Vorsorge-, Reha- und Mutter-Kind-Einrichtungen

Vorsorge- und Reha-Einrichtungen konnten nach dem Krankenhausentlastungsgesetz Ausgleichszahlungen beantragen, wenn Betten nicht belegt werden konnten. Die Zuschüsse waren auf 60 Prozent der Erlösausfälle begrenzt und galten befristet vom 16. März bis 30. September 2020. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat für diesen Zeitraum bundesweit rund 335 Millionen Euro ausgezahlt.

Zwischenzeitlich sind verschiedene, zum Teil mehrfach verlängerte staatliche Rettungsschirme in Kraft getreten, durch die die Hälfte der Erlösausfälle – orientiert an den durchschnittlichen Tagespauschalen – übernommen worden sind.
Der zuletzt maßgebende staatliche Rettungsschirm für stationäre Rehabilitationseinrichtungen galt vom 18. November 2020 und wurde schließlich bis zum 15. Juni 2021 verlängert.

Mit den Änderungen des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes (GPVG) wurde für die Gesetzliche Krankenversicherung eine gesetzliche Grundlage für die Weiterzahlung von Vergütungszuschlägen für Rehabilitationskliniken – zunächst bis zum 31. März 2021 – geschaffen. Aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation und den damit verbundenen Belegungsproblemen wurde dieser Zeitraum zunächst bis zum 31. Dezember 2021 und dann schließlich nochmals bis zum 19. März 2022 verlängert, um die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen bei wirtschaftlicher Betriebsführung zu gewährleisten.

Insofern leisten die Krankenkassen einen wichtigen Beitrag in Form von Vergütungszuschlägen für coronabedingte Minderbelegungen über den gesamten Zeitraum der epidemiologischen Lage – mindestens bis zum 19. März 2022. Darüber hinaus finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen auch die vermehrten Aufwendungen für die medizinisch-pflegerische Versorgung in Form von zusätzlichen Hygienezuschlägen.

Heilmittel

Heilmittelerbringer – Physio-, Sprach-, Ergo- und Ernährungstherapeuten sowie Logopäden

Abgeschlossen ist der Schutzschirm für Heilmittelerbringer. Gut 164 Millionen Euro sind dabei in Nordrhein-Westfalen an die Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten ausgezahlt worden. Sie konnten Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle durch die erste Welle der Corona-Pandemie beantragen. Dabei wurden 40 Prozent der der Vergütung im vierten Quartal 2019 ausbezahlt.

Der vdek in Nordrhein-Westfalen hat für alle gesetzlichen Krankenkassen in NRW die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlungen vorgenommen. 10.000 Anträge sind in der Zeit zwischen dem 20. Mai und dem 30. Juni eingegangen. In Nordrhein-Westfalen gibt es 14.500 Heilmittelerbringer.

Pflege

Pflege

Pflegeeinrichtungen, Hospize und Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag können durch die Corona-Pandemie bedingte Mindereinnahmen und Mehrausgaben bei den Pflegekassen geltend machen. Bis zum 31. Januar 2022 haben die Pflegekassen 1,1 Milliarden Euro an die Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ausbezahlt.

Zahnarzt

Zahnärzte

Die Gesamtvergütung der Zahnärzte kann für 2020 und 2021 leistungsunabhängig auf 90 Prozent des Niveaus von 2019 als Vorauszahlung festgeschrieben werden. Eventuelle Überzahlungen zur vereinbarten Gesamtvergütung für 2020 müssen von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen über die tatsächliche Leistungsinanspruchnahme hinaus in den Jahren 2021 bis 2023 vollständig ausgeglichen werden. Um die spätestens nach der Pandemie zu erwartenden Nachholeffekte auch vergütet zu bekommen, wird für 2021 und 2022 die Gesamtvergütung nicht begrenzt.