vdek fordert dringende Nachbesserungen am Versorgungsstrukturgesetz

Richtung stimmt, aber Überversorgung bleibt bestehen

Spezialärztliche Versorgung birgt Gefahr für Qualität und Kosten der Versorgung

Mainz, 20.10.2011 – Anlässlich des heutigen Herbstforums 2011 fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) noch einmal deutliche Nachbesserungen am GKV-Versorgungsstrukturgesetz. Auf der gemeinsamen Veranstaltung der vdek-Landesvertretungen Rheinland-Pfalz und Saarland in Mainz erklärte der Leiter beider Landesvertretungen, Martin Schneider, es sei richtig und wichtig, gerade in Flächenländern wie Rheinland-Pfalz und Saarland heute schon gegen mögliche Versorgungsprobleme von morgen vorzugehen. Insbesondere im Bereich der spezialärztlichen Versorgung werde aber mit den derzeit beabsichtigten Neuregelungen die Bedarfsplanung quasi außer Kraft gesetzt. „Es ist eine unkontrollierte Leistungsausweitung zu befürchten mit Gefahren für die Qualität der Patientenversorgung in beiden Bundesländern.“

Neben der hausärztlichen, fachärztlichen und der stationären Versorgung soll mit der sogenannten spezialärztlichen Versorgung ein neuer Leistungsbereich für seltene Erkrankungen wie z. B. der Hämophilie (Bluterkrankheit) oder der Mukoviszidose geschaffen werden. Die Behandlung der Patienten soll nach gleichen Markt- und Vergütungsregeln im ambulanten und stationären Bereich erfolgen.

„Dieser wettbewerbliche Ansatz ist sinnvoll, allerdings muss der Gesetzgeber klare Regeln aufstellen, welche Ärzte und welche Kliniken zugelassen werden können und welche nicht“, betonte Schneider. „Ohne ein klares Zulassungsverfahren besteht die Gefahr eines unkontrollierten Zugangs zu diesem neuen Markt, der auch auf Kosten der Versorgungsqualität und auf Kosten der Basisversorgung gehen könnte“, warnte der vdek-Chef. Der vdek fordert deshalb, dass die Zulassung zur spezialärztlichen Versorgung nur befristet über den Zulassungsausschuss bei den Kassenärztlichen Vereinigungen erteilt wird. Auch muss es Preisregulierungen geben, damit es nicht zu einer exorbitanten Mengenausweitung und zu Leistungsverlagerungen komme. Daneben muss sichergestellt werden, dass auch in der ambulanten spezialärztlichen Versorgung noch nicht abschließend bewertete neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden nur mit besonderer Erlaubnis des Gemeinsamen Bundesausschusses angewendet werden dürfen. „Ein neuer Leistungsbereich bedarf einer besonderen Beobachtung und Kontrolle, damit Patienten nicht zu Schaden kommen“, so Schneider.

Schneider befürchtet weiter, dass das Versorgungsstrukturgesetz insgesamt in Rheinland-Pfalz und im Saarland nicht dazu beitragen wird, Überkapazitäten abzubauen. „Auch wenn die ärztliche Versorgung flexibler gestaltet wird, so fehlen die geeigneten Steuerungsinstrumente, um die Überversorgung in Ballungsgebieten abzubauen.“ Insbesondere der Verzicht auf preisbezogene Steuerungsinstrumente (Überversorgungs-/Unterversorgungspunktwerte) verhindere, dass Geld aus überversorgten Gebieten in Gebiete mit Unterversorgung fließt. „Welcher Arzt wird schon freiwillig seine Praxis in der Stadt aufgeben? Und auch der Aufkauf von Arztpraxen wird sich vermutlich als stumpfes Schwert erweisen, weil es keine verbindlichen Regeln gibt“, befürchtet Schneider.

Um das Versorgungsstrukturgesetz wirkungsvoll zu machen, sind daher noch eine Reihe von Nachbesserungen erforderlich. „Diese Chance sollte nicht vertan werden“, so der Leiter der beiden vdek-Landesvertretungen. In Richtung der Länder stellte er abschließend heraus, er baue darauf, dass Rheinland-Pfalz und Saarland ihre wachsende Gestaltungskompetenz, auch mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen von Versorgungsfragen, verantwortlich einsetzen würden.

Download

Pressemitteilung


Kontakt

Dr. Tanja Börner
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 13
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: tanja.boerner@vdek.com