Anlässlich der heutigen Fachtagung „Pflegeversicherung – ein Pflegefall?“ in München plädierte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer für eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung: „Wir stehen vor der Herausforderung, die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen. Dabei müssen wir die Bedarfe Demenzbetroffener abbilden, pflegende Angehörige besser unterstützen und den Grundsatz ‚ambulant vor stationär’ weiter stärken. Bei der Herausforderung die Pflegeversicherung generationengerecht aufzustellen, müssen die Solidarität und die soziale Ausgewogenheit im Mittelpunkt stehen. Dies ist aus meiner Sicht am besten im Rahmen des Umlagesystems möglich“.
Auch der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) Thomas Ballast sprach sich bei der geplanten Reform der Pflegeversicherung gegen einen „Systembruch“ aus. Bei der Reform dürfen die Grundpfeiler der Pflegeversicherung – Solidarität und Umlagefinanzierung – nicht angetastet werden. „Die paritätische und einkommensabhängige Finanzierung durch Versicherte und Arbeitgeber muss erhalten bleiben“, betonte Ballast.Die notwendige Dynamisierung von Leistungen und die Umsetzung des dringend erforderlichen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind im bestehenden Umlagesystem zu finanzieren. „Der aktuelle Beitragssatz der Pflegeversicherung darf kein Dogma sein, sondern muss sorgfältig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden“, so Ballast. Bereits bei der Einführung der Pflegeversicherung prognostizierte die damalige Bundesregierung für 2030 einen Beitragssatz von 2,4 Prozent.
Vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft fordern die Ersatzkassen den Aufbau einer sozialen Nachhaltigkeitsreserve in der Pflegeversicherung, die sich von der individualisierten Kapitaldeckung grundsätzlich unterscheidet. „Wichtig für uns ist: Diese Nachhaltigkeitsreserve muss sozial sein und nicht diskriminierend. Versicherte und Arbeitgeber müssen sich daher gleichermaßen an dem Aufbau eines solchen Kapitalstocks beteiligen und damit die neuen Herausforderungen einer alternden Gesellschaft meistern“, unterstrich Ballast.
Die Solidarität darf nicht an der Trennlinie zwischen der sozialen und privaten Pflegeversicherung aufhören. Die private Pflegeversicherung produziert laufend Überschüsse und muss sich nach Auffassung der Ersatzkassen zukünftig an der Solidarität in der Pflege beteiligen. „Alles andere ist Rosinenpickerei, für die die Bevölkerung kein Verständnis hat“, führte Ballast aus.
Die soziale Pflegeversicherung ist als fünfte Säule der sozialen Sicherung fest verankert und finanziert Leistungen für inzwischen rund 2,4 Millionen Menschen. Sie trägt damit maßgeblich zur Verbesserung der Pflegesituation von pflegebedürftigen Menschen und zur Absicherung des Pflegerisikos bei. Sie hat zudem zu einer erheblichen Entlastung der kommunalen Haushalte durch Reduzierung der Sozialhilfeverpflichtungen geführt. Es gilt nun, dieses Erfolgsmodell auf soziale Weise zukunftsfest zu machen. Vor allem diesen Anspruch muss eine Pflegereform erfüllen.
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Dr. Sergej Saizew
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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