Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern

Ersatzkassen begrüßen den Referentenentwurf der Bundesregierung

„Die Ersatzkassengemeinschaft in Bayern begrüßt ausdrücklich die Initiative des Bundesgesundheitsministers zur Verabschiedung eines Hospiz- und Palliativgesetzes. Als überzeugte Befürworter von Palliative Care sehen wir in der Gesetzesinitiative eine große Chance, das vorhandene Versorgungsangebot weiter konstruktiv auszubauen“, erklärte Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen, zum Start der diesjährigen bayerischen „Woche für das Leben“.

Die Gesetzliche Krankenversicherung hat in Bayern in den zurückliegenden Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass ein breites, qualitativ hochwertiges Angebot an medizinischer Versorgung im letzten Lebensabschnitt den Betroffenen und ihren Angehörigen derzeit zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern finanziell fast 100 ambulante Hospizdienste. Sie übernehmen die Kosten von 16 stationären Hospizen und unterstützen 32 Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Darüber hinaus gibt es für sterbenskranke Kinder ein stationäres Hospiz, 19 ambulante Hospizdienste und vier SAPV-Teams. Dazu verfügen fast 100 bayerische Krankenhäuser über Palliativstationen und palliativmedizinische Angebote.

Der Referentenentwurf enthält eine Palette von zusätzlichen Aufgabenstellungen für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Soziale Pflegeversicherung. Alles Aufgaben, die dazu beitragen sollen, vorhandene Versorgungsstrukturen zu festigen und qualitativ weiter zu entwickeln. Die Ersatzkassen begrüßen ausdrücklich, dass die Sterbebegleitung nunmehr auch Bestandteil des Versorgungsauftrages der Sozialen Pflegeversicherung wird.

Der Referentenentwurf erkennt die Notwendigkeit einer besseren Vernetzung von Pflegeeinrichtungen, Hospizdiensten und Ärzten. Auch die bestehenden palliativmedizinischen Engpässe im ländlichen Raum werden thematisiert. Unter der Koordinierung des Hausarztes und in Zusammenarbeit mit den vorhandenen ambulanten Hauskrankenpflegediensten sowie den regionalen Hospizdiensten kann eine gute ambulante Palliativversorgung sichergestellt werden.

Was das Thema Finanzierung betrifft, sieht der Referentenentwurf vor, dass die Krankenkassen die stationäre Hospizarbeit statt mit 90 künftig mit 95 Prozent der Kosten der zuschussfähigen Leistungen stützen sollen. Das ist eine nachvollziehbare Entscheidung. Eine weitergehende Forderung, die Krankenkassen sollten die Kosten vollständig übernehmen, ist aber nach Auffassung der Ersatzkassen kontraproduktiv. Dadurch würde man die Anreize zum Eintreiben von Spenden abschaffen und den ehrenamtlichen Charakter der Hospizarbeit in Frage stellen.

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