Gutachten Krankenhausplanung 2.0 im Bayerischen Landtag vorgestellt

vdek begrüßt die Krankenhausreform, warnt aber vor hohen Kosten

Was muss getan werden, um die Krankenhausstruktur in Deutschland zukunftsorientiert den Bedürfnissen der Patienten anzupassen? Reicht es aus, die aktuellen Krankenhauspläne der Länder einfach nur fortzuschreiben? Auf diese und ähnliche Fragen gibt das Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) unter dem Titel „Krankenhausplanung 2.0“ wissenschaftlich fundierte Antworten. Das auf Initiative des Verbandes der Ersatzkassen erstellte Gutachten fand große Resonanz in der Öffentlichkeit und gewinnt erheblich an Bedeutung durch die laufende Krankenhausreform. In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag wurden die Abgeordneten über die Inhalte des Gutachtens und die konkreten Vorschläge an die Politik informiert. Die Präsentation im Maximilianeum übernahmen der Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen, Dr. Ralf Langejürgen, und der Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit beim RWI, Dr. Boris Augurzky.

„Viele Probleme, die wir in den Krankenhäusern heute haben, sind die Folge der historisch gewachsenen länderbezogenen Krankenhauslandschaft und deren schlichte Fortschreibung“, merkte Dr. Augurzky kritisch an. „Wir haben zu viele kleine Einheiten, eine zu hohe Krankenhausdichte, zu wenig Spezialisierung und keine klare Qualitätsorientierung“. Nach Jahren des reformerischen Stillstandes bietet sich im Rahmen der aktuellen Krankhausreform nun endlich die Möglichkeit, die Qualität als festes Krankenhausplanungskriterium zu etablieren. Entscheidend sei jedoch die Schaffung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards.

Mit der Verpflichtung der Krankenhäuser auf feste Qualitätskriterien könnte es gelingen, die verkrusteten Strukturen in der Krankenhauslandschaft aufzubrechen. Krankenhäuser, die längerfristig schlechte Qualität oder unnötige Operationen durchführen, könnten von der Versorgung ausgeschlossen werden. Dagegen könnten die Krankenhäuser profitieren, die eine besonders gute Qualität nachweisen. Mit ihnen könnten Zusatzvereinbarungen in Form von sogenannten Add-on-Verträgen geschlossen werden.

„Es ist erfreulich, dass viele konzeptionelle Überlegungen der Ersatzkassen, insbesondere zu den bundesweit einheitlichen Qualitätsindikatoren und Planungskriterien sich im Entwurf des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung wiederfinden“, stellt Dr. Langejürgen fest. „Nach der Verabschiedung des Kabinettsentwurfs Anfang Juni kommt es jetzt darauf an, dass alle Bundesländer ihre Qualitätsversprechen auch einhalten und in der Krankenhausplanung konsequent umzusetzen“. Die Öffnungsklausel, die jedem Bundesland ein gesondertes Vorgehen in der zentralen Qualitätsfrage erlaubt, sehen die Ersatzkassen kritisch.

„Fest steht auf jeden Fall“, warnt Dr. Langejürgen, „das aktuell vorliegende Reformpaket wird teuer. Zusammen mit den anderen derzeit geplanten Reformmaßnahmen im Gesundheitswesen verursachen sie bis zum Jahr 2020 Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 5,3 Milliarden Euro oder ca. 0,5 Beitragssatzpunkte. Diese Kosten müssten allein die gesetzlich Krankenversicherten über Zusatzbeiträge schultern. Hier muss die Politik dringend noch einmal nachbessern“.

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