Die bayerischen Pflegeeinrichtungen liegen bei der personellen Ausstattung im bundesweiten Vergleich weit vorne. Ab 2014 wurde der Personalschlüssel weiter verbessert. Auch wurde die Dokumentation für die Pflegekräfte vereinfacht. So bleibt mehr Zeit für die pflegerische Betreuung.
Die Pauschalen für ambulante und stationäre Pflegeleistungen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Mit Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden sie ab 2017 spürbar angehoben.
Ungeachtet aller Herausforderungen, vor denen die Pflege und die Pflegeberufe stehen, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Pflegeversicherung als Teilversicherungsmodell entwickelt wurde. Der Gesetzgeber hat bei der Einführung 1995 bewusst eine Eigenbeteiligung der Versicherten vorgesehen.
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Dr. Linda Föttinger
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