Selbsthilfegruppen in Bayern
Die Selbsthilfegruppen werden an 13 Runden Tischen gefördert, die bei den Selbsthilfekontaktstellen angesiedelt sind. Den Überblick und die Zuständigkeit der Runden Tische entnehmen Sie bitte der folgenden Liste. Die Förderegeln sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
Für alle Selbsthilfegruppen gelten der Förderantrag und der Verwendungsnachweis: