Gesetzliche Grundlagen und aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen
Die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen ist in Deutschland im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Das Gesetz trat 1997 in Kraft und wurde seitdem mehrfach weiterentwickelt - unter anderem 2016 mit dem „Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze“.
Mit dem Transplantationsregister wurde die Transparenz in der Transplantationsmedizin weiter gestärkt. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung kontinuierlich zu verbessern, die Kriterien für Wartelisten weiterzuentwickeln und die Verteilung von Spenderorganen noch gerechter zu gestalten. Zudem können die Registerdaten – unter strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben – für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden.
In Bayern regelt das Bayerische Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz (AGTPG) die landesspezifischen Zuständigkeiten und Verfahren.
Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ wurde im Sommer 2025 u.a. eine Novellierung der Regelungen zur Lebendsorganspende initiiert. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.
Entscheidungslösung vs. Widerspruchslösung
In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Diese basiert auf der Zustimmungslösung und bedeutet: Eine Organentnahme ist nur dann zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich eingewilligt hat – zum Beispiel durch einen Organspendeausweis oder eine entsprechende Erklärung in der Patientenverfügung. Liegt keine dokumentierte Entscheidung vor, werden die nächsten Angehörigen befragt. Sie entscheiden im Sinne des mutmaßlichen Willens der verstorbenen Person. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Transplantationsgesetz.
Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, Judith Gerlach (CSU), setzt sich für eine Änderung des Transplantationsrechts und die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung ein. Im Herbst 2025 hat der Bundesrat mit Zustimmung Bayerns einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung in den Bundestag eingebracht.