Selbsthilfekontaktstellen in Bayern
Die Förderegeln sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
Die Selbsthilfekontaktstellen erhalten die pauschale und die projektbezogene Förderung von der Fördergemeinschaft der Krankenkassenverbände. Für die Beantragung der Förderung gelten folgende Formulare:
Anlagen 2 bis 4 sind für beide Anträge identisch:
Die Verwendungsnachweise sind gesondert für die Pauschal- und die Projektförderung konzipiert.