Selbsthilfeorganisationen in Bayern

Freunde bilden mit ihren Händen einen Ring

Die Förderegeln sind in einem Merkblatt zusammengefasst. Die Selbsthilfeorganisationen werden pauschal durch die Fördergemeinschaft der Krankenkassenverbände gemeinsam gefördert. Um die Förderung zu beantragen, benötigen die Selbsthilfeorganisationen den Förderantrag und den  Musterhaushaltsplan.

Für die Förderung der Projekte sind zwei Fördergemeinschaften zuständig: die der Regionalkassen und die der Ersatzkassen. Für die Beantragung der Projektförderung gilt das folgende Formular.