Ambulante Versorgung
Die ambulante Versorgung bildet das Rückgrat der medizinischen Betreuung in Brandenburg. Sie umfasst eine Vielzahl von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und anderen medizinischen Fachkräften. Die Grafiken zur Arztdichte, zur Anzahl der Arztsitze nach Fachgruppen und zu den Ausgaben für Arzneimittel zeichnen ein Bild für die aktuelle Versorgungssituation und weisen zudem auf die finanziellen Aufwendungen in diesem Bereich hin.
Eine flächendeckende und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung ist unerlässlich, um die Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten und stationäre Behandlungen zu vermeiden.
Insgesamt gibt es in Brandenburg 4.081 Arztsitze. Etwas mehr als die Hälfte davon entfällt dabei auf Hausärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Die restlichen 1.895 Arztsitze verteilen sich auf 20 weitere Facharztgruppen. Die demografische Entwicklung der Gesellschaft im Land Brandenburg spiegelt sich auch bei den niedergelassenen Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen wider, so dass hier veränderte Versorgungsstrukturen unabdingbar sind.
Brandenburg weist bundesweit die niedrigste Dichte an ambulant tätigen Ärzt:innen je 1.000 Einwohner:innen auf. Um die Niederlassung in ländlichen Regionen zu fördern, setzten die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg sowie die Krankenkassen im Land auf finanzielle Anreize, wie Zuschüsse für die Gründung oder Übernahme von Praxen, Darlehen mit günstigen Konditionen und Unterstützung bei Investitionen in Praxisräume und Ausstattung.
Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) sind in Brandenburg aktuell ca. 1.200 Vertragszahnärzt:innen tätig. Die Zahlen der letzten Jahre von 2021 bis 2023 zeigen einen Rückgang der zahnärztlichen Versorgung um rund 6 Prozent.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Brandenburg hat gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen alle geeigneten und präventiven Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern.
Demnach werden seit 2023 geeignete Förderungsmaßnahmen umgesetzt, um eine zukunftsfähige, bedarfsorientierte und flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung im Land Brandenburg sicherzustellen.
Der Trend steigender Arzneimittelausgaben setzt sich fort. Seit 2020 sind die Arzneimittelausgabem in Brandenburg um rund 10,5 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung ist auch bundesweit zu beobachten.
Ein Grund dafür ist u. a. der anhaltende Preisanstieg bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln. Beim Faktor "Preisentwicklung" sind in 2023 Einsparmaßnhamen durch einen erhöhten Herstellerabschlag und einen erhöhten Apothekenabschlag aus dem GKV-Fianzstabilisierungsgesetz berücksichtigt. Dieser Effekt war jedoch ausschließlich auf das Verordnungsjahr 2023 beschränkt.
Die Angaben sind als jeweiliger Durchschnitt der Gebühren über alle Rettungsdienstbereiche (Landkreise bzw. kreisfreie Städte) bzw. Rettungsmittel (RTW,KTW, usw.) zu verstehen.
Maßeblich für die Höhe der tatsächlichen Kosten des Einsatzes sind bei Inanspruchnahme des Krankentransportwagens (KTW), des Rettungstransportwagens (RTW) und Noteinsatzfahrzeuges (NEF) die jeweils bedingte Einsatzpauschale sowie zurückgelegte Wegstrecke und - bei Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers - die Dauer des Einsatzes in Flugminuten.
Die gestiegenen Kosten sind mit der Ausweitung der Vorhaltung sowie zunehmenden Kommunalisierung des Rettungsdienstes im Land Brandenburg zu klären. Dies impliziert neben gestiegenen Sachkosten wie Fahrzeuge auch die Personalkosten.
Seit 2019 gelten bundesweit einheitliche Preise für Heilmittel. Dennoch gibt es bei der Höhe der Heilmittelausgaben große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Brandenburg bewegt sich dabei mit seinen Ausgaben nahe am Bundesdurchschnitt.
Für den Ausgabenanstieg im Heilmittelbereich in den vergangenen Jahren sind - neben anderen Faktoren - vor allem Schiedsentscheidungen verantwortlich.
Broschüre als Download – Das Gesundheitswesen in Brandenburg
Ausgewählte Basisdaten zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung 2024