Zulassungsverfahren für Anbieter von Heilmitteln in NRW ab sofort einfacher

Wer gesetzlich Krankenversicherten Heilmittelleistungen wie etwa Ergotherapie, Physiotherapie, Podologie oder Logopädie anbieten möchte, benötigt eine Zulassung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Ab sofort wird dieses Zulassungsverfahren einfacher. Heilmittelanbieter müssen jetzt nur noch bei einer Stelle den Antrag stellen, wenn sie etwa eine neue Praxis eröffnen oder ihre Zulassung ändern lassen möchten. Bislang mussten die Zulassungen, die kostenfrei sind, einzeln bei den Krankenkassen/-verbänden und dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) beantragt werden.

Für Praxisinhaber mit Sitz in Nordrhein-Westfalen ist seit dem 1. September 2019 die Arbeitsgemeinschaft „ARGE Heilmittelzulassung NRW“ die einzige Anlauf- und Zulassungsstelle. Die „ARGE Heilmittelzulassung NRW“ der gesetzlichen Krankenkassen hat ihren Sitz in Düsseldorf:

ARGE Heilmittelzulassung NRW
c/o Verband der Ersatzkassen, Landesvertretung NRW
Ludwig-Erhard-Allee 9
40227 Düsseldorf

E-Mail: nordrhein-westfalen@zulassung-heilmittel.de
Homepage: www.zulassung-heilmittel.de

Kontakt

Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Tel.: 02 11 / 3 84 10 - 15
Fax.: 02 11 / 3 84 10 - 20
E-Mail: christian.breidenbach@vdek.com