vdek-Auswertung zur Pflege

Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen erneut mehr aus eigener Tasche bezahlen: Eigenanteil steigt in NRW auf durchschnittlich 3.582 Euro im 1. Aufenthaltsjahr

Der Anteil, den Pflegebedürftige im Pflegeheim aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist erneut gestiegen, zeigt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum Stichtag 01.01.2026. Demnach beträgt die monatliche Eigenbeteiligung in Nordrhein-Westfalen im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3.582 Euro, das ist eine Steigerung von 270 Euro (acht Prozent) im Vergleich zum Vorjahr.

„Hauptgrund bleiben steigende Pflegepersonalkosten,“ sagt Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW. „Faire Bezahlung für das Pflegepersonal ist richtig, aber Lohnsteigerungen dürfen nicht allein die Pflegebedürftigen belasten. Wir benötigen hier endlich eine nachhaltigere Lösung“, erklärt Dirk Ruiss weiter.

Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch Länder überfällig

Erneut müssen die Pflegebedürftigen für Unterkunft und Verpflegung, für die Instandhaltung der Gebäude (Investitionskosten) und die Ausbildung von Pflegekräften mehr bezahlen als im Vorjahr. Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime in NRW könnten um über 800 Euro im Monat entlastet werden. Aktuell müssen Pflegebedürftige für Investitions- und Ausbildungskosten aufkommen, die eigentlich in der Verantwortung des Landes liegen. Würde das Land hier seiner Verantwortung gerecht, brächte das aktuell eine Ersparnis von 646 Euro monatlich für Investitionen und 173 Euro für Ausbildungskosten. In Summe könnten Pflegebedürftige somit um 9.828 Euro jährlich entlastet werden.

Steigerungen in NRW unter dem Bundesdurchschnitt

Mit einer Steigerung von acht Prozent gegenüber dem Stichtag 2025 weist NRW eine geringere Steigerungsrate aus als der Bundesdurchschnitt. Außerdem nimmt die Spreizung zwischen den Bundesländern deutlich ab. „Das ist keine Entwarnung,“ sagt Dirk Ruiss, „aber es zeigt, dass die Tarifunterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern zunehmend kleiner werden.“ In NRW ist die Tarifbindung in der stationären Pflege traditionell hoch, anders als in anderen Ländern, die bei der Tarifbindung zuletzt durch gesetzliche Vorgaben deutlich aufgeholt haben.

Wie setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?

Die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten (inklusive Ausbildungskosten) aus (aktuell 1.629 Euro im ersten Aufenthaltsjahr). Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (aktuell 1.307 Euro) und die Investitionskosten, die für alle Pflegeheimbewohnenden in einer Einrichtung - unabhängig von der Aufenthaltsdauer - gleich hoch sind. Seit 2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem nach Aufenthaltsdauer ansteigenden Zuschuss am EEE. 2024 wurde dieser Zuschuss erhöht und beträgt seither 15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr. Somit sinkt die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer und entlastet somit besonders Personen, die lange in Pflegeheimen leben. Die bundesweiten Kosten für die Zuschüsse beliefen sich beispielsweise im Jahr 2024 auf 6,4 Milliarden Euro. Doch auch die Zuschüsse konnten den stetigen Anstieg der Eigenbeteiligung nicht stoppen.

Die NRW-Daten im Detail zeigen unsere Übersichtsgrafiken:

10 - NW_eigenanteile_nach_aufenthaltsdauer_01_2026
10 - NW_eigenanteile_vergleich_01_2025_zu_01_2026
BUND_UND_ALLE_BUNDESLAENDER_eigenanteile_vergleich_01_2026

Weiterführende Links:

Dokumente zum Download:

PDF zum Download (Stand: 22.01.2026) 20260122 Pressemitteilung Eigenanteile Pflege 01/2026
PDF zum Download (Stand: 22.01.2026) NRW Eigenanteile nach Aufenthaltsdauer 01/2026
PDF zum Download (Stand: 22.01.2026) NRW Eigenanteile Vergleich 01/2025 zu 01/2026
PDF zum Download (Stand: 22.01.2026) Bund und Bundesländer Eigenanteile Vergleich 01/2026

Kontakt

Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Tel.: 02 11 / 3 84 10 - 15
Fax.: 02 11 / 3 84 10 - 20
E-Mail: christian.breidenbach@vdek.com