Tariflohn in NRW

pflegen und hegen

Bereits seit vielen Jahren besteht in der Pflege ein Fachkräftemangel. Auch die Belastungen für das Pflegepersonal sind durch die Arbeitsbedingungen hoch. Diese Probleme haben sich durch die Corona-Pandemie verstärkt. Laut dem Statistischen Landesamt NRW arbeiteten 2019 in Nordrhein-Westfalen rund 180.000 Menschen in Pflegeheimen und Tagespflegeangeboten, über 91.000 in den ambulanten Diensten.

Tariflohn in NRW

Ab September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Dies ist im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) geregelt, das der Bundestag im Juni 2021 beschlossen hat. Nach Auffassung der Ersatzkassen wird von dieser Verpflichtung zur Tarifbezahlung ein wichtiger Impuls ausgehen, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Auch die Bereitschaft zu einer längeren Tätigkeit in der Pflege kann durch ein höheres Gehalt steigen und damit dem Mangel an Pflegekräften entgegenwirken.

Derzeit laufen in Nordrhein-Westfalen die Vorbereitungen dafür, dass die rund 6.900  Leistungserbringer in der ambulanten, stationären und teilstationären Pflege (Tagespflege) künftig ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Tarifniveau  bezahlen. Auf der Basis der von den Pflegeeinrichtungen zu meldenden Informationen zur Bezahlung ihrer Beschäftigten wird von den Landesverbänden der Pflegekassen künftig jährlich eine Tarifübersicht veröffentlicht. Die verpflichtende Tarifentlohnung in der Pflege wird insbesondere bei den privatgewerblichen Leistungserbringern zu erheblichen Kostensteigerungen und damit zu Vergütungsanpassungen führen.

Problematisch bleibt aber weiterhin die Bezahlung von Beschäftigten mit geringqualifizierten Tätigkeiten, etwa in der Gebäudereinigung oder in der Hauswirtschaft. Outsourcing ist in vielen Pflegeeinrichtungen längst Realität, da externe Dienstleister oft günstiger sind. Zudem besteht für diese Tätigkeiten kein Personalmangel. Dementsprechend werden Vergütungen auf Mindestniveau vereinbart. Hier ist nach Ansicht des vdek der Gesetzgeber aufgefordert zu prüfen, auch in diesem Bereich eine Tarifbindung zu verankern.

Um neues Personal zu gewinnen, sind nach Ansicht des vdek neben angemessenen Löhnen weitere zentrale Faktoren wichtig, dazu zählen die Arbeitsbedingungen, eine moderne Führungskultur, Weiterbildungen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gesundheitsfördernde Maßnahmen.

Personalbemessung

Von Juli 2023 an soll es aktuellen Planungen zufolge eine bundesweit verbindliche Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen geben. Diese wird schrittweise eingeführt. Die Personalausstattung soll sich künftig sowohl qualitativ als auch quantitativ am Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen in der jeweiligen Pflegeeinrichtung richten. Derzeit läuft ein Modellprogramm zur Ermittlung von Bemessungsgrundlagen mit einer begrenzten Zahl an vollstationären Pflegeeinrichtungen.