Versorgung in NRW

Close Up Of Senior Man's Hands Resting On Walking Stick

Aktuelle Situation

Nach den aktuellsten veröffentlichten Zahlen* von Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistischem Landesamt waren in Nordrhein-Westfalen rund 1.192.000 Menschen im Jahr 2021 pflegebedürftig. Fast 80 Prozent der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt; überwiegend von Angehörigen oder anderen ihnen nahestehenden Personen. Vor allem Frauen versorgen die zu Pflegenden in ihrer gewohnten Umgebung. Über 235.000 Menschen wurden zudem von den ambulanten Pflegediensten versorgt. In Pflegeheimen waren mehr als 167.000 Personen in vollstationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege untergebracht.

Etwa jede fünfte Pflegeeinrichtung befindet sich im bundesweiten Vergleich in Nordrhein-Westfalen. 3.370 ambulante Pflegedienste sowie zirka 3.100 Angebote zur Unterstützung im Alltag sind in NRW vorhanden. Ihre Zahl hat sich in den vergangenen zehn Jahren um rund 40 Prozent erhöht. Darüber hinaus gibt es 3.560 Pflegeheime und Tagespflegeangebote. Durch diese Einrichtungen ist eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung in NRW derzeit gewährleistet.

Bundesweite Zahlen (Stand Dezember 2023) finden hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen_und_Fakten_Dezember_2023.pdf

*Die Statistik über die Empfänger von Pflegegeldleistungen wird zweijährlich erhoben. Die Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2023 werden voraussichtlich Ende November/Anfang Dezember 2024 veröffentlicht.

Kosten der Pflegeheime in NRW

Die Pflegeversicherung übernimmt bis zur Höhe der pauschalen Leistungsbeträge die Kosten für die pflegerische Versorgung. Die Höhe richtet sich nach der Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.  Pflegebedürfte tragen die weiteren Kosten. Sie setzen sich aus den Bestandteilen Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie dem Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zusammen. Der EEE-Betrag ist der Anteil an den Kosten für die pflegerische Versorgung, der über die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung hinausgeht. Hinzu kommen die Ausbildungskosten der Einrichtungen. Zur Finanzierung der Investitionskosten erhalten die Pflegeheimbewohner in NRW unter bestimmten finanziellen Voraussetzungen einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss von der örtlichen Kommune, das sogenannte Pflegewohngeld. Die Komponenten der Pflegeheimkosten sind in den Bundesländern unterschiedlich und variieren auch innerhalb eines Bundeslandes je nach Einrichtung.

Zuschüsse ab 2024 erhöht

Seit Beginn des Jahres 2022 werden Pflegebedürftige in Pflegeheimen über die gesetzlichen Pflegekassen finanziell entlastet. Die Zuschüsse richten sich nach der Dauer des Heimaufenthaltes. Sie wurden zudem zum 1.1.2024 erhöht: Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent). Die Zuschüsse werden vom Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) berechnet, nicht von der Gesamtbelastung der Kosten für einen Pflegebedürftigen.

Ausblick

Die Zahl der Pflegebedürftigen ist bereits in den vergangenen Jahren stark gewachsen und wird in den kommenden Jahrzehnten weiter steigen. Dazu hat die BARMER Berechnungen in ihrem Pflegereport vorgelegt. Danach werden bis zum Jahr 2030 bei konservativen Annahmen mehr als 180.000 Pflegekräfte fehlen, auch weil es dann insgesamt rund sechs Millionen Pflegebedürftige bundesweit geben wird – über eine Million mehr als bisher. Weitere Infos finden Sie unter anderem im BARMER Pflegereport.   

In NRW ist trotz steigender Zahlen bei den Pflegebedürftigen die Zahl der vollstationären Dauerpflegeplätze dagegen im Zeitraum von 2011 bis 2019 um nur rund zwei Prozent gestiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen fokussiert seine Bemühungen vorrangig auf den Ausbau ambulanter Wohn- und Versorgungsstrukturen.

Durch das neue Landespflegerecht haben die Kommunen seit 2015 die Möglichkeit, die Förderung der Investitionskosten neuer Pflegeeinrichtungen davon abhängig zu machen, dass für die geplante Einrichtung ein Bedarf bestätigt wird. Rund ein Drittel der Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat bereits eine verbindliche Pflegebedarfsplanung in der stationären Pflege eingeführt. Ein nennenswerter Ausbau an stationären Pflegeplätzen ist hier zumeist nicht zu verzeichnen. Nach Einschätzung von Kritikern erfolgt letztlich eine Pflegeplanung in Abhängigkeit von der Finanzlage der Kommunen. Viele Einrichtungen haben bereits wieder längere Wartelisten.

Für Nordrhein-Westfalen ist nach Ansicht des vdek weiterhin ein moderater Ausbau an stationären Pflegeplätzen, insbesondere in den Ballungszentren, notwendig. Nur bei einem kontinuierlichen Ausbau der ambulanten sowie der stationären Versorgungsstrukturen ist sichergestellt, dass Pflegebedürftige eine Wahlmöglichkeit haben und auch im Alter selbstbestimmt leben und im Bedarfsfall entsprechend ihren Bedürfnissen gut versorgt werden können.