Ersatzkassen sparen nicht bei Patienten!

Verband der Ersatzkassen weist Vorwürfe der Dermatologen in aller Deutlichkeit zurück

Mainz, 13.02.2009 – "Die Aussagen des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen sind schlichtweg unzutreffend, " so Armin Lang, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz. "Wer derartige Anschuldigungen erhebt, sollte sich zumindest im Vorfeld absichern, ob sie auch der Realität entsprechen." Dies sei im vorliegenden Fall leider nicht geschehen. Die Diskussion um die Auswirkungen der Honorarreform mit den Dermatologen in Rheinland-Pfalz entbehre inzwischen jeder sachlichen und fachlichen Grundlage.

Damit reagiert Lang auf Äußerungen des stellvertretenden Landesvorsitzenden des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen, Ralph von Kiedrowski. Dieser hatte behauptet, Ersatzkassenversicherte müssten zu bestimmten Leistungen, wie der Balneophototherapie - einer kombinierten Licht- und Badetherapie für Patienten mit schwerer Schuppenflechte - oder in der Tumornachsorge, anders als bei anderen Krankenkassen eine hohe Selbstbeteiligung leisten. "Fakt ist aber", so Lang, "dass die Balneophototherapie zur Behandlung von Schuppenflechte nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses bereits seit 2008 in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähig ist. Dies gilt für alle Kassenarten und damit selbstverständlich auch für die Ersatzkassen. Gesonderte Selbstbeteiligungen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus fallen bei den Ersatzkassen nicht an."

In Bezug auf die Tumornachsorge laufe die erhobene Anschuldigung ebenso ins Leere, betont Lang. Hier war Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich einer der Vorreiter; in kaum einem anderen Bundesland gab es eine vergleichbare Regelung. Aufgrund der Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung muss der bisherige Vertrag jedoch angepasst werden. Die Ersatzkassen und die AOK hatten daraufhin den landesspezifischen Vertrag zum 31.12.2008 gekündigt, gleichzeitig aber einer Fortführung des Vertrages zur Regelung der onkologischen Nachsorge in Rheinland-Pfalz in der bisherigen Fassung bis zum 31.03.2009 zugestimmt. Ziel ist es, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung im ersten Quartal 2009 eine Anschlussvereinbarung abzuschließen. "Auch an diesem Beispiel zeigt sich deutlich," so Lang, "dass keinesfalls eine Schlechterstellung der Ersatzkassenversicherten vorliegt. Im Gegenteil: Die Ersatzkassen setzen sich aktiv für eine qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Versicherten ein."

Viele Hautärzte in Rheinland-Pfalz hatten in dieser Woche zumeist über Anrufbeantworter ihren Patienten mitgeteilt, dass aufgrund der Neugestaltung des vertragsärztlichen Vergütungssystems keine Termine für Untersuchungen vergeben werden könnten. Solche Ankündigungen, so Lang weiter, seien bewusst herbeigeführte Vertragsverstöße. Er fordere deshalb die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz auf, dafür zu sorgen, dass sich die Hautärzte und andere Arztgruppen vertragskonform verhalten und dass derart irreführende und falsche Aussagen zukünftig unterbleiben. Die Kassenärztliche Vereinigung sei außerdem gefordert, gegen die betreffenden Hautärzte Disziplinarmaßnahmen einzuleiten. "Es muss endlich vermieden werden, dass Verteilungskonflikte zwischen verschiedenen Arztgruppen zu Lasten der Versicherten und Patienten ausgetragen werden", so Lang abschließend.

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