vdek-Auswertung „Eigenbeteiligung in vollstationärer Pflege“

Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen erneut mehr aus eigener Tasche bezahlen

Der Anteil, den Pflegebedürftige im Pflegeheim in Rheinland-Pfalz aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist erneut gestiegen, das zeigt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1.1.2026. Demnach beträgt die monatliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr 3.222 Euro, das ist eine Steigerung von 219 Euro (sieben Prozent) im Vergleich zum Vorjahr. Damit ist die Eigenbeteiligung im zweiten Halbjahr 2025 noch stärker gestiegen als im ersten Halbjahr 2025. Bei der letzten vdek-Erhebung am 1.7.2025 hatten die Eigenanteile im ersten Aufenthaltsjahr bundesdurchschnittlich zum ersten Mal die 3.000-Euro-Marke überschritten. Hauptkostentreiber sind gestiegene Pflegepersonalkosten. „Es ist richtig, dass das Pflegepersonal gut bezahlt wird. Aber es kann nicht sein, dass die Lohnsteigerungen zu einem großen Teil den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Hier braucht es endlich eine solidarische Lösung“, fordert Martin Schneider, Leiter des vdek Rheinland-Pfalz. 

Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch Länder überfällig

Auch für Unterkunft und Verpflegung, für die Instandhaltung der Gebäude (Investitionskosten) und die Ausbildung von Pflegekräften müssen die Pflegebedürftigen erneut mehr bezahlen. „Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen könnten um rund 629 Euro im Monat entlastet werden. Denn heute müssen Pflegebedürftige für Investitions- und Ausbildungskosten aufkommen, die Sache des Staates sind. Wir fordern die Bundesländer auf, diese Kosten endlich zu übernehmen“, erklärt Schneider. So zahlten etwa 2022 die Pflegebedürftigen 4,4 Milliarden Euro für Investitionen, die Bundesländer hingegen nur rund 876 Millionen Euro. „Würde das Land Rheinland-Pfalz seiner Verantwortung gerecht werden und die Kosten für Investitionen vollumfänglich übernehmen, brächte das aktuell eine Ersparnis von 506 Euro im Monat für jeden einzelnen Heimbewohnenden. Die Übernahme der Ausbildungskosten würde die Pflegebedürftigen im ersten Aufenthaltsjahr um weitere 123 Euro im Monat entlasten.”

Wie setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?

Die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten (inklusive Ausbildungskosten) aus (aktuell in Rheinland-Pfalz 1.448 Euro im ersten Aufenthaltsjahr). Hinzukommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (aktuell in Rheinland-Pfalz 1.268 Euro) und die Investitionskosten, die für alle Pflegeheimbewohnenden in einer Einrichtung - unabhängig von der Aufenthaltsdauer - gleich hoch sind. Seit 2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem nach Aufenthaltsdauer ansteigenden Zuschuss am EEE. 2024 wurde dieser Zuschuss erhöht und beträgt seither 15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr. Somit sinkt die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer und entlastet somit besonders Personen, die lange in Pflegeheimen leben. Die Kosten für die Zuschüsse beliefen sich beispielsweise im Jahr 2024 auf 6,4 Milliarden Euro. Doch auch die Zuschüsse konnten den stetigen Anstieg der Eigenbeteiligung nicht stoppen. „Wir brauchen eine nachhaltige Finanzierung in der Pflege, die auch die Pflegebedürftigen in Pflegeheimen deutlich entlastet“, so Schneider.

Grafische Übersicht zur Entwicklung der Eigenbeteiligung

Wie sich die Kosten für die Pflegeheimbewohnenden im Detail zusammensetzen und wie sie sich im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben, zeigen unsere Übersichtsgrafiken:

Eigenanteile stat. Pflege RLP_1_2026_Kosten nach Aufenthaltsdauer

Durchschnittlicher Eigenanteil in der stationären Pflege

zum 01.01.2026
nach Aufenthaltsdauer

Eigenanteile stat. Pflege RLP_Vergleich 1_2025 und 1_2026

Entwicklung Eigenanteile in der stationären Pflege

Vergleich 01.01.2025 und 01.01.2026

Unsere Zusammenfassung zeigt neben den oben genannten Grafiken auch detaillierte Informationen zu den Eigenbeteiligungen in den einzelnen 
Bundesländern. 
  
Umfassende Antworten auf Fragen rund um die Finanzierung der Heimplätze beantworten unsere FAQ
  
Informationen zu den Heimplatz-Kosten jeder einzelnen Einrichtung zeigt 
der vdek-Pflegelotse
, unser Online-Portal für die Suche nach dem passenden Pflegeangebot. 

Dr. Tanja Börner
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 15
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: tanja.boerner@vdek.com

Silke Sann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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