Krankenkassen in Rheinland-Pfalz von Krankenhausreform enttäuscht

Aus Sicht der in Rheinland-Pfalz vertretenen Krankenkassen ist die aktuelle Krankenhausreform eine Enttäuschung. Zwar wird die Einführung von Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung begrüßt. Demgegenüber stehen jedoch hohe Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung - ohne dass die Reform die grundsätzlichen Probleme löst. 

Nicht nachvollziehbar sind für die Krankenkassen die Klagen der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz über eine vermeintliche Kürzung der Einnahmen durch die Reform, die für die Beitragszahler bis 2020 bundesweit knapp neun Milliarden Euro Mehrkosten bedeutet. Auch die rheinland-pfälzischen Kliniken werden davon nicht unerheblich profitieren. Dabei zahlen die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz aufgrund der bundesweit höchsten Krankenhauspreise (= Landesbasisfallwerte) schon jetzt für die gleiche Operation deutlich mehr Geld als in allen anderen Bundesländern. 

Die Landesbasisfallwerte in der Bundesrepublik variierten 2015 von 3.187,60 Euro in Hessen bis hin zu 3.393,00 Euro in Rheinland-Pfalz. In der Konsequenz bedeutet dies, dass ein Krankenhaus in Mainz 172 Euro mehr für eine Blinddarmoperation erhält als ein Krankenhaus in Wiesbaden, für eine komplizierte Hüftoperation sind es bereits 1.130 Euro und bei intensivmedizinischen Behandlungen über 14.000 Euro mehr - nur aufgrund der geografischen Lage. 

Die Preise für Krankenhausleistungen in Rheinland-Pfalz sollen nun schrittweise an das Preisniveau anderer Länder angepasst werden. Die Behauptungen der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz zu den Auswirkungen der Krankenhausreform sind jedoch falsch: Es werden keine Mittel gekürzt, sondern der Anstieg der Preise in den nächsten Jahren erfolgt weniger stark als in anderen Bundesländern. Dass darum  ab 2016 Pflegestellen abgebaut werden müssten, kann nicht nachvollzogen werden. 

Dem stehen zudem weitere Mehreinnahmen entgegen: unter anderem durch ein Förderprogramm für Pflegestellen, einen zusätzlichen Pflegezuschlag sowie die Refinanzierung von Mehrkosten durch Tarifabschlüsse.

Die Krankenkassen kritisieren, dass es sich dabei größtenteils wieder um pauschale Subventionen handelt, die nach dem Gießkannenprinzip auf alle Kliniken verteilt werden - unabhängig vom tatsächlichen Bedarf und der Qualität der Leistungen. 

Ob es tatsächlich zu den mit dem Gesetz verbundenen Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe kommen wird, bleibt abzuwarten. Hierbei wird eine wichtige Rolle spielen, inwieweit die Länder bereit sind, im Rahmen der Krankenhausplanung vorhandene Überkapazitäten abzubauen. Eine Konzentration der Leistungen würde sich positiv auf die Qualität, den Pflegekräfte- und Ärztemangel und die Wirtschaftlichkeit sowie die im internationalen Vergleich zu hohen Operationszahlen auswirken. 

Die Reform löst jedoch nicht das zentrale Problem der stetig sinkenden Investitionsausgaben der Bundesländer an die Krankenhäuser. Die Finanzierung der Betriebskosten durch die Krankenkassen wäre auskömmlich, müssten die Krankenhausträger diese Mittel nicht auch zur Sicherung der Substanzerhaltung ihrer Krankenhäuser einsetzen. Diese Mittel fehlen dann aber bei der Versorgung der Patienten. Einsparungen bei den Betriebskosten führen vor allem zum Abbau von Personal, welches unter der Bezeichnung „Pflegestellenförderprogramm“ wieder eingestellt wird. Gleichzeitig führt der Mangel an Investitionsmitteln auch dazu, dass die Einnahmen durch Mengenausweitung erhöht werden. Durch die unzureichende Finanzausstattung der Krankenhäuser seitens des  Landes hat sich ein Investitionsstau von mehreren 100 Millionen Euro gebildet.

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Dr. Tanja Börner
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Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: tanja.boerner@vdek.com

 

Sarah Dreis
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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