Nahtlos gut versorgt: Verbesserter Zugang zur Rehabilitation für Abhängigkeitskranke in Rheinland-Pfalz

Alkohol, Medikamente, Drogen – auch in Rheinland-Pfalz steigt die Abhängigkeit von diesen so genannten stoffgebundenen Sucht­mitteln. Die Therapie von Suchtkranken beginnt in der Regel mit einem Aufenthalt im Krankenhaus zum qualifizierten Entzug. Doch damit ist die Behandlung in vielen Fällen lange noch nicht abge­schlossen. Denn häufig ist im Anschluss an den Klinikaufenthalt eine ambulante oder stationäre Suchtrehabilitation erforderlich. Hier setzt das neue Nahtlosverfahren an, das die Deutsche Renten­versicherung Rheinland-Pfalz, der Verband der Ersatzkassen e. V., Landesvertretung Rheinland-Pfalz, der BKK Landesverband Mitte, die IKK Südwest, die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mit der Krankenhaus­gesellschaft Rheinland-Pfalz vereinbart haben. Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser können diesem Verfahren beitreten.

„Viele suchtkranke Menschen im Land nehmen leider nach einem qualifizierten Entzug keine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch, obwohl diese eigentlich für den Behandlungserfolg notwendig wäre“, erklärt Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz, federführend für alle an der Vereinbarung teil­nehmenden Krankenkassenverbände. „Das steigert das Risiko eines Rückfalls und führt immer wieder zum so genannten Drehtüreffekt im Krankenhaus, wenn nämlich Patienten, die kürzlich erst ent­lassen wurden, abermals stationär für eine Entzugsmaßnahme aufgenommen werden müssen.“

Saskia Wollny, Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, ergänzt: „Gemeinsam mit den teilnehmenden Krankenhäusern wollen wir erreichen, dass mehr medizinisch not­wendige Sucht-Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch genommen werden und dass Suchtkranke auch schneller als bisher wieder in das Arbeitsleben integriert werden können. Dafür beschleunigen wir das Antragsverfahren und verbessern die Versorgung der Versicherten durch eine stärkere Verzahnung der Versorgungs­be­reiche.“

„Dreh- und Angelpunkt ist das Krankenhaus“, so Friedrich W. Mohr, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz. „Hier wird alles organisiert: vom Reha-Antrag über die Abstimmung mit den Rehabilitationsträgern und der aufnehmenden Reha-Einrich­tung bis hin zur nahtlosen Verlegung vom Krankenhaus in die Suchteinrichtung. Wesentlich ist dabei die begleitete Anreise durch einen Mitarbeiter der Suchteinrichtung oder einer Suchtberatungs­stelle. Dies stellt sicher, dass alle Patienten auch tatsächlich ohne Umwege in der Rehabilitation ankommen.“

Hintergrundinformationen:

Mit dem Nahtlosverfahren soll die Versorgung Abhängig­keits­kranker bundesweit optimiert werden. Durch eine effektive Organisation der Anschlussversorgung sollen die Versorgungs­bereiche (Krankenhaus, Rehabilitation, Suchtberatungsstellen) enger miteinander verzahnt werden. Hiervon profitieren Betroffene, die bei den beteiligten Krankenkassen und Rentenversicherungs­trägern versichert sind. Für das Nahtlosverfahren wurden auf Bundesebene Handlungsempfehlungen verabschiedet, deren konkrete Umsetzung nun auf Landesebene in Rheinland-Pfalz durch die genannten Vertragspartner auf den Weg gebracht wurde.

Kontakt

Dr. Tanja Börner
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 15
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: tanja.boerner@vdek.com

 

Sarah Dreis
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 11
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: sarah.dreis@vdek.com