Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen 2020 ihre finanziellen Mittel für die Fachkräfte-Ausbildung an rheinland-pfälzischen Krankenhäusern gegenüber dem Vorjahr um 34,7 Prozent. So fließen 139 Millionen Euro in über 7.000 Ausbildungsplätze im Land. Das Geld steht den 52 lehrenden Kliniken für die Ausbildung zu Hebammen, (Kinder-) Krankenpflegern und -pflegehelfern, Diät- und technischen Assistenten, Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Orthopisten und Logopäden zur Verfügung. Die überproportionale Steigerung war notwendig, da seit 2019 für alle Gesundheitsfachberufe eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Dies war bisher nur in der Krankenpflegeausbildung üblich.
„Zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses“
„Qualifizierter Nachwuchs wird im Gesundheitswesen dringend benötigt“, sagt der Leiter der vdek-Landesvertretung, Martin Schneider. „Gerade in unserer älter werdenden Gesellschaft steigen die Anforderungen an die Gesundheitsversorgung. Die deutliche Steigerung der finanziellen Mittel zeigt, dass die Krankenkassen ihre Verantwortung zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in Kliniken sehr ernst nehmen.“
Generalistische Pflege-Ausbildung angelaufen
Dabei ist die Finanzierung von Ausbildungskosten, vor allem die Vorhaltung von Berufsschulen, Lehrern und Lehrmitteln in Deutschland eigentlich eine staatliche Aufgabe. Bei den Krankenhäusern werden jedoch die Kosten für Ausbildungsstätten, die Ausbildungsvergütung und die Mehrkosten des Krankenhauses infolge der Ausbildung per Gesetz durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Zur Finanzierung wird ein Ausbildungszuschlag je Behandlungsfall im Krankenhaus gezahlt, den die Krankenkassen vorab mit der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz vereinbaren. 2020 beträgt dieser 141,16 Euro pro Behandlungsfall.
In 2020 beginnt erstmals die generalistische Ausbildung in der Pflege. Der Gesamtfinanzierungsbedarf für das erste Ausbildungsjahr liegt bei 44.135.957,09 EUR. Auch hier finanzieren die Krankenkassen gemeinsam mit den Pflegekassen mehr als 60 Prozent des Finanzierungsbedarfs über Zuschläge und Direktzahlungen.
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Sarah Dreis
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