Investitionsförderung für Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz stagniert erneut

Krankenkassenverbände fordern mehr finanzielle Landesmittel und eine wirksame Strukturreform

Die Investitionsmittel für Kliniken in Rheinland-Pfalz verbleiben 2026 auf dem Niveau des Vorjahres: Die Krankenkassen und ihre Verbände in Rheinland-Pfalz bewerten den heute bekannt gewordenen Stillstand der Investitionen in rheinland-pfälzischen Krankenhäusern weiterhin als problematisch. Auch wenn es unter anderem aus dem Transformationsfonds ab diesem Jahr teilweise zusätzliche finanzielle Mittel für die Krankenhäuser gibt, ist aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhausinvestitionen noch lange nicht erreicht. Die aktuell ohnehin angespannte finanzielle Situation an einigen Krankenhausstandorten in Rheinland-Pfalz dürfte dies weiter verschärfen.

Keine Zweckentfremdung von Finanzmitteln für Betriebskosten

Fakt ist: Die Krankenhauslandschaft befindet sich durch die 2024 verabschiedete Krankenhausreform in großem Umbruch. Gerade vor dem Hintergrund der politisch noch immer offenen Fragen zur konkreten Umsetzung der Reform ist es umso wichtiger, dass das Land aktuell und künftig seinen Investitionsverpflichtungen vollumfänglich nachkommt. Denn bleibt die Investitionsförderung hinter dem tatsächlichen Bedarf der Krankenhäuser zurück, werden die Krankenhäuser weiterhin gezwungen sein, über Finanzmittel aus der Betriebskostenfinanzierung der GKV Investitionskosten zu subventionieren. Dies ist vor allem im Hinblick auf die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit sehr problematisch. Denn gute Qualität wird auch durch Investitionen in moderne Behandlungsstrukturen in den Krankenhäusern (beispielsweise Bauinvestitionen, medizinische Geräte, Digitalisierung) gefördert.

Strukturreformen jetzt angehen

Unabhängig davon sehen die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen die Krankenhausreform aber als große Chance, die gesundheitliche Versorgung in Rheinland-Pfalz zukunfts- und qualitätsorientiert sowie sektorenübergreifend neu und gleichzeitig nachhaltig aufzustellen. Zusätzlich bestätigt wird dies durch das 2024 vorgestellte Gutachten der Institute for Health Care Business GmbH (hcb) im Auftrag der GKV für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland - beziehungsweise durch die hierin enthaltenen Empfehlungen. Das Gutachten bescheinigt Rheinland-Pfalz große Potenziale zur Spezialisierung und Zentralisierung der gesundheitlichen Versorgung für verbesserte, effizientere Strukturen und mehr Qualität. Wesentlich dafür ist, dass die gesetzlichen Regelungen auch tatsächlich flächendeckend umgesetzt und nicht verwässert werden.

Dies gilt vor allem für die zukünftige Krankenhausplanung: Diese wird durch die Krankenhausreform mit der Einführung von Leistungsgruppen auf völlig neue Grundlagen gestellt. Benötigt wird im Land daher ein konkretes Zielbild für die Versorgung der nächsten Jahre, bei dem die bedarfsnotwendige ambulante, sektorenübergreifende und stationäre Versorgung definiert wird. Auch die zusätzlichen Mittel aus dem Transformationsfonds für Rheinland-Pfalz in Höhe von 2,3 Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren müssen in innovative Strukturen fließen. Hierfür braucht es einen Schulterschluss zwischen allen Beteiligten – Vertretern des Landes, der Kliniken, der Ärzteschaft und der GKV. Der Weg, den die neue Landesregierung in Rheinland-Pfalz nach der Landtagswahl im März 2026 einschlägt, wird entscheidend dafür sein, ob die Krankenhausreform erfolgreich wird. Ein Erfolg, der dringend benötigt wird: Die Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz müssen sich auf eine qualitativ hochwertige, finanzierbare und langfristig stabile gesundheitliche Versorgung verlassen können.

 

Dr. Tanja Börner
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
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Silke Sann
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