Gesetzliche Krankenkassen in NRW und Herzpark Mönchengladbach schließen Versorgungsvertrag zur ambulanten Rehabilitation

Seit Jahresbeginn können gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten mit einer kardiologischen Erkrankung eine ambulante Rehabilitation in der Reha-Einrichtung Herzpark Mönchengladbach durchführen.

Das eingereichte Konzept der Klinik wurde vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet und es wurde festgestellt, dass der Herzpark ein qualitativ hochwertiges Angebot zur Behandlung kardiologischer Patientinnen und Patienten anbietet.

Dieser Versorgungsvertrag ist der erste in NRW nach einem neuen Gesetz, welches allen Krankenkassen gemeinsam ermöglicht, festgelegte Qualitätsanforderungen zur Durchführung von ambulanten Rehabilitationsleistungen zu vereinbaren.

Der Herzpark Mönchengladbach, auf dem Gelände der ehemaligen Hardterwaldklinik, hat damit sein erstes Ziel erreicht. Der nächste Schritt ist die Eröffnung der stationären Rehabilitationseinrichtung. Diese ist für das IV. Quartal 2013 geplant.

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