KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Honorarsteigerung von 5,15 Prozent

Die Mittel für die ambulante ärztliche Versorgung in Nordrhein erhöhen sich in diesem Jahr um 5,15 Prozent. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die nordrheinischen Krankenkassen einigten sich für dieses Jahr auf ein Plus bei der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) von rund 128 Millionen Euro – ein Ergebnis, das alle Verhandlungspartner als fairen Kompromiss betrachten.

„Mit der realen Steigerung um 5,15 Prozent, zu der man analog zur Einigung auf Bundesebene auch noch die erwartete Mengensteigerung bei psychotherapeutischen Leistungen und die Steigerung des Orientierungspunktwertes bei Einzelleistungen außerhalb der MGV rechnen könnte, haben wir ein gutes Ergebnis erzielt – nicht nur mit Blick auf das Verhandlungsergebnis auf Bundesebene und in anderen Regionen“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Die strukturelle Benachteiligung Nordrheins bei den Mitteln für die ambulante ärztliche Versorgung konnte ein Stück weit kompensiert werden.“

Die vereinbarte Gesamtsteigerung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) besteht aus mehreren Komponenten und wirkt sich nicht auf alle Arztgruppen in gleicher Weise aus, was an den Vorgaben des Erweiterten Bewertungsausschusses auf Bundesebene liegt. 23 Millionen Euro stehen in Nordrhein zur Finanzierung der Behandlung von multimorbiden Patienten mit drei und mehr chronischen Krankheiten zur Verfügung; 28,8 Millionen Euro fließen in die Grundversorgung im haus- und fachärztlichen Bereich. Alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte profitieren von der bereits auf Bundesebene vereinbarten Steigerung des Orientierungspunktwerts um 0,9 Prozent von 3,5048 auf 3,5363 Cent, die für Nordrhein einen Honorarzuwachs von ebenfalls 23 Millionen Euro bedeutet. Hinzu kommt als zentrales Ergebnis die Weiterentwicklung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) in diesem Jahr um 2,15 Prozent – das entspricht einem Betrag von 53,2 Millionen Euro.

Durch das Gesamtpaket rückt die Vergütung der Ärzte und Psychotherapeuten in Nordrhein näher an das Niveau in anderen Bundesländern heran. Für die ambulante Versorgung der Patienten im Rheinland stehen jetzt im Schnitt pro Patient und Jahr 352 Euro zur Verfügung. „2012 lag unser Wert noch bei 334 Euro – es ist also für jeden erkennbar, dass wir einen deutlichen Schritt nach vorn gemacht haben“, sagt Bernhard Brautmeier, Vorstand der KV Nordrhein.

Bemerkenswert positiv beurteilten die Verhandlungspartner Verlauf und Atmosphäre der fünf intensiven Verhandlungsrunden seit Ende Oktober: „Die Verhandlungen verliefen jederzeit konstruktiv und zielführend. Das ist eine gute Grundlage, um gemeinsam an der Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung für die Menschen in Nordrhein zu arbeiten“, sagt Andreas Hustadt vom Verband der Ersatzkassen.

Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg, erklärt: „Mit unserer Einigung ist ein höherer Abschluss als auf Bundesebene erzielt worden. Die Gesetzlichen Krankenkassen sehen darin eine Investition in die Zukunft und ein Signal für die Stärkung der ambulanten medizinischen Versorgung. Die höheren Aufwendungen, so lautet zugleich die Erwartung, müssen den Patienten als spürbar bessere Versorgung zugutekommen.“

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