Aufforderung: Verband der Kranken- und Behindertenfahrdienste in NRW e.V. soll an den Verhandlungstisch zurückkehren

Krankenfahrten für GKV-Versicherte in Lüdenscheid sichergestellt

Die Versorgung der Lüdenscheider Bevölkerung mit Kranken- und Behindertentransporte bleibt auch in Zukunft sichergestellt. Das erklärten heute die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in NRW als Reaktion auf die Streikankündigung des Verbands der Kranken- und Behindertenfahrdienste in NRW e. V.

Die Krankenkassen bitten die vom Streik betroffenen Versicherten, sich mit ihrer Kasse umgehend in Verbindung zu setzen, damit eine alternative Lösung für den Krankentransport gefunden werden kann. Nach Ansicht der Krankenkassen darf die aktuelle Situation nicht dazu führen, dass die für Versicherten so wichtigen Fahrten zur ärztlichen Behandlung wie zur Chemo-Therapie oder Dialyse nur deshalb nicht durchgeführt werden, weil die Mitglieder des Verbands ihre finanziellen Interessen auf dem Rücken der betroffenen Patientinnen und Patienten durchzusetzen wollen.

Die Krankenkassen rufen den Verein vielmehr dazu auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die Krankenkassen zeigen sich nach wie vor verhandlungsbereit, warten aber auf ein klares Signal vom Verein, der zunächst einmal offenlegen muss, ob und für wen er überhaupt ein Mandat besitzt und wie seine konkreten Vorstellungen begründet sind. Das ist bis heute offengeblieben. Jetzt voreilig einen Streik auszurufen und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gefährden, ist aus Sicht der Krankenkassen unverantwortlich.

Die gemeinsame Preisfindung für die Krankenbeförderung in der Verhandlungssituation erfolgt unter Berücksichtigung unternehmerisch relevanter Einflussgrößen wie beispielsweise Inflations-, Spritpreis- und Mindestlohnentwicklung. Noch im jüngst vergangenen Kalenderjahr 2023 wurden sowohl mit dem Taxiverband NRW e. V. als auch dem Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e. V. erfolgreich gemeinschaftlich mehrjährige vertragliche Vereinbarungen auf der Grundlage der aktuell zur Diskussion stehenden Konditionen geschlossen (Taxi sitzend und BTW). In der Praxis erfolgt die Umsetzung bisher problemlos. Dies gilt sowohl für Verbandsmitglieder als auch für Nicht-Verbandsmitglieder. Die Angebote der Krankenkassen orientieren sich unter anderem an diesen bestehenden für Westfalen-Lippe geltenden und von einer großen Anzahl der Unternehmer gelebten Verträge.

Anfahrpauschalen sind bereits gegenwärtig in Abhängigkeit zu der sich jeweils bietenden Versorgungssituation in einzelnen Regionen Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen. Hier liegt der Vertragsgemeinschaft bereits ein entsprechendes Angebot vor.

Hintergrund:

Vertragsverhandlungen dienen der Preisfindung zwischen zwei oder mehreren Parteien. Die gesetzlichen Krankenkassen sind mit nahezu allen Krankentransportunternehmen in Westfalen-Lippe in fester vertraglicher Gemeinschaft. Die aktuellen Entwicklungen am Markt (Mindestlohn, Kraftstoffkosten, Inflation) finden sich in den Preisangeboten wieder. § 133 SGB V regelt dazu aber auch, dass die gesetzlichen Krankenkassen Verträge in der Höhe zu angemessenen wirtschaftlichen Bedingungen unter Beachtung der Grundlohnsummenentwicklung schließen müssen. Das gilt auch für die Region Lüdenscheid.


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