Krankenkassen in Rheinland-Pfalz unterstützen Selbsthilfe mit gut 1,6 Mio. Euro

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse übernimmt weiterhin die Federführung für die Gemeinschaftsförderung

Über 1,6 Millionen Euro stellten die gesetzlichen Krankenkassen den Selbsthilfeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der pauschalen Förderung im Jahr 2017 zur Verfügung. Insgesamt erhielten vier Selbsthilfekontaktstellen, 29 Selbsthilfeorganisationen und 470 Selbsthilfegruppen finanzielle Unterstützung. Sie sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, beispielsweise für Büroausstattung, Telekommunikation und Raumkosten. Zusätzlich flossen weitere Fördermittel im Rahmen der kassenindividuellen Förderung an die Selbsthilfe. Vier Selbsthilfekontaktstellen im Land dienen als Anlaufpunkte für Selbsthilfegruppen und ihre Mitglieder. Sie unterstützen unter anderem bei der Beantragung der Fördermittel.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fördert die Selbsthilfe auf Basis eines gemeinsamen Fonds, in den alle gesetzlichen Krankenkassen nach Versichertenanteilen einzahlen. Die Federführung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung übernimmt auch in 2018 wieder die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

„Durch die gemeinsamen Erfahrungen gelingt es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ihre individuelle Situation besser zu bewältigen und eine verbesserte Lebensqualität zu erreichen. Denn durch das Zusammenwirken als Gruppe entsteht das Gegenteil von Isolation: Keiner ist mit seinen Problemen alleine - man ist zugehörig zu einer Gemeinschaft. Somit ist die überwiegend ehrenamtliche Selbsthilfe eine wichtige und notwendige Ergänzung der professionellen Angebote im gesundheitlichen Versorgungsbereich. Allein in Rheinland-Pfalz engagieren sich tausende Menschen in Selbsthilfegruppen oder -organisationen,“ so Udo Hoffmann, Beauftragter des Vorstandes der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

Gisela Stichler, verantwortliche AOK-Expertin für die GKV-Pauschalförderung, weist auf die Antragsfrist hin: „Selbsthilfegruppen können noch bis zum 28. Februar Anträge für die Pauschalförderung stellen. Gruppen, die sich aktuell erst gründen, können auch im laufenden Jahr 2018 Anträge stellen.“

Kontakt

Dr. Tanja Börner
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 15
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: tanja.boerner@vdek.com

 

Sarah Dreis
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 9 82 55 - 11
Fax: 0 61 31 / 83 20 15

E-Mail: sarah.dreis@vdek.com