Rettungsdienst und Krankentransport

Ein Taxi fährt mit hoher Geschwindigkeit bei Nacht

Krankentransporte

Grundlage für die Abrechnung von Krankenfahrten mit den gesetzlichen Krankenkassen ist eine vertragliche Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann auf verschiedene Weise zustande kommen:

  • Über die Mitgliedschaft bei einer Vereinigung, die bereits einen Vertrag mit den Krankenkassen hat.
  • Durch einen direkten Einzelvertrag mit den Krankenkassen.

Sollten Sie Mitglied einer Vereinigung sein, benötigt die vdek-Landesvertretung von dieser Vereinigung eine entsprechende Information über Ihre Mitgliedschaft und das Institutionskennzeichen, über das Sie abrechnen.

So erreichen Sie uns:

vdek-Landesvertretung Saarland

Heinrich-Böcking-Straße 6-8
66121 Saarbrücken
Tel.: 0 681 / 9 26 71 - 0