„Weg vom Bett – hin zu mehr Qualität“

Thüringer Krankenhausgesetz wird novelliert

Erfurt, 11.7.2012 – Unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) laufen derzeit die Vorbereitungen zur Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes (ThürKHG).

Im Mittelpunkt stehen die Anpassung des noch aus dem Jahr 2003 stammenden Landesgesetzes an die aktuelle Bundesgesetzgebung und die Ausrichtung der Krankenhausplanung an den Vorgaben zur Qualitätssicherung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird notwendigerweise die Sicherung einer hohen Versorgungsqualität in Thüringer Krankenhäusern eingeführt.

Aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen ist es laut Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung, längst überfällig, das Hygienegesetz, das Transplantationsgesetz und die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen in die Landesgesetzgebung einzubinden.

„Mit dem neuen Thüringer Krankenhausgesetz sind“, so Dr. Findeklee weiter, „die rechtlichen Regelungen zu schaffen, ergänzende Qualitätsanforderungen im Rahmen der Krankenhausplanung festzulegen.“

Die zukünftige Thüringer Krankenhausplanung ist qualitäts- und leistungsorientiert und geht vom weitestgehenden Verzicht auf die Vorgabe von Planbettenzahlen aus.

Für bestimmte Versorgungsaufgaben oder Leistungsstufen werden das TMSFG und die Beteiligten im Krankenhausplanungsausschuss Mindestvorgaben zur Strukturqualität an die Krankenhausträger entwickeln müssen. Im Rahmen der Strukturqualität haben dann die Krankenhäuser beispielsweise nachzuweisen, wie viele Ärzte und mit welcher Facharztausbildung in den Fachgebieten im Krankenhaus beschäftigt sind.

Sollten die Krankenhausträger die Mindestvorgaben zur Strukturqualität nicht erfüllen oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist herstellen können, kann der Versorgungsauftrag zurückgenommen werden.

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Kontakt

Kerstin Keding-Bärschneider
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com