Prävention und Gesundheitsförderung

Der Unterschied zwischen Prävention und Gesundheitsförderung

Im Gesundheitswesen werden Strategien oder Maßnahmen, die spezifische Risikofaktoren für diverse Krankheiten vermindern oder mitverursachende Rahmenfaktoren reduzieren, unter dem Begriff der Prävention zusammengefasst. Dem gegenüber stehen Aktivitäten, die dem Thema aus einem anderen Blickwinkel begegnen, nämlich die Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Diese bezieht auch die Lebensbedingungen mit ein, wobei nicht nur individuelle Verhaltensweisen im Mittelpunkt stehen, sondern auch das Umfeld, die sogenannte Lebenswelt (z. B. Kommune, Kita, Schule, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Arbeitsplatz, Pflegeheime etc.) betrachtet wird.

Kurz gesagt: Prävention beschäftigt  sich mit der Frage: „Was macht uns krank?“, während bei der Gesundheitsförderung die Frage „Was hält uns gesund?“ im Fokus steht.

Das Präventionsgesetz (2015)

Das Präventionsgesetz („Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“) ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten. Seitdem wird sowohl der Prävention als auch der Gesundheitsförderung bundesweit ein höherer Stellenwert zugeschrieben. Dabei liegt der Fokus  auf den Lebenswelten in denen Menschen leben, lernen und arbeiten. Dort sollen Maßnahmen zu Gesundheitsförderung gezielt implementiert werden, um gesunde Lebensbedingungen zu ermöglichen.

Deckblatt vdek-Imagebroschüre: Gesundheit gestalten

Dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) fällt auf der Bundesebene in der Prävention und Gesundheitsförderung eine koordinierende Rolle zu. Zudem beteiligt er sich an der Erstellung von Publikationen wie dem Präventionsbericht und dem Präventionsleitfaden und ist mitverantwortlich für die Zentrale Prüfstelle Prävention

Der Leitfaden Prävention zur Umsetzung der §§ 20,20a und 20b SGB V

Im Leitfaden Prävention sind die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen bezüglich der Primärprävention und Gesundheitsförderung festgelegt. Diese sind vom GKV-Spitzenverband in Kooperation mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene entwickelt worden und gelten verbindlich vor Ort für die konkrete Leistungserbringung der Kassen.

Dabei sind Leistungen der Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten nach § 20a SGB V, der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 5 SGB V (Präventionskurse), der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGB V sowie digitale Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote berücksichtigt. Maßnahmen, die nicht in diesem Katalog vertreten sind, dürfen von den Kassen nicht durchgeführt bzw. gefördert werden.

Der Leitfaden Prävention wird kontinuierlich unter Berücksichtigung der Bundesrahmenempfehlungen, geltender Gesetze sowie in der Praxis gewonnener Erfahrungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt.

Leitfaden Prävention

Leitfaden Prävention Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V

Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes.

Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen

Der Leitfaden legt die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 SGB XI fest.

Die Leistungen bieten eine fundierte Grundlage, um die Prävention und Gesundheitsförderung gezielt in den Alltag von stationären Pflegeeinrichtungen zu integrieren. Ziel ist es, die Lebensqualität von Bewohnerinnen und Bewohnern zu verbessern und ihre Gesundheit zu stärken.

Dabei orientiert sich der Leitfaden an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und praxisnahen Konzepten.

Titel: Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI

Leitfaden Prävention in stationären Pflegereinrichtungen nach § 5 SGB XI

Weitergehende Informationen finden Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes.

Deckblatt Präventionsbericht 2020

Der Präventionsbericht

Die Krankenkassen stellen jährlich und auf freiwilliger Basis einen Bericht über ihre Leistungen in der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20 Abs. 4  SGB V transparent zur Verfügung. Seit 2017 werden auch die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen im Präventionsbericht dokumentiert und veröffentlicht.

Somit wird bundesweit transparent und regelmäßig über die laufenden Aktivitäten der Krankenkassen in den außerbetrieblichen Lebenswelten (z. B. Schule, Kommune, Kita etc.) berichtet und die Entwicklung der Nutzung der Präventionsangebote durch die Versicherten offen gelegt.