Dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) fällt auf der Bundesebene in der Prävention und Gesundheitsförderung eine koordinierende Rolle zu. Zudem beteiligt er sich an der Erstellung von Publikationen wie dem Präventionsbericht und dem Präventionsleitfaden und ist mitverantwortlich für die Zentrale Prüfstelle Prävention
Prävention und Gesundheitsförderung
Der Unterschied zwischen Prävention und Gesundheitsförderung
Im Gesundheitswesen werden Strategien oder Maßnahmen, die spezifische Risikofaktoren für diverse Krankheiten vermindern oder mitverursachende Rahmenfaktoren reduzieren, unter dem Begriff der Prävention zusammengefasst. Dem gegenüber stehen Aktivitäten, die dem Thema aus einem anderen Blickwinkel begegnen, nämlich die Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Diese bezieht auch die Lebensbedingungen mit ein, wobei nicht nur individuelle Verhaltensweisen im Mittelpunkt stehen, sondern auch das Umfeld, die sogenannte Lebenswelt (z. B. Kommune, Kita, Schule, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Arbeitsplatz, Pflegeheime etc.) betrachtet wird.
Kurz gesagt: Prävention beschäftigt sich mit der Frage: „Was macht uns krank?“, während bei der Gesundheitsförderung die Frage „Was hält uns gesund?“ im Fokus steht.
Das Präventionsgesetz (2015)
Das Präventionsgesetz („Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“) ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten. Seitdem wird sowohl der Prävention als auch der Gesundheitsförderung bundesweit ein höherer Stellenwert zugeschrieben. Dabei liegt der Fokus auf den Lebenswelten in denen Menschen leben, lernen und arbeiten. Dort sollen Maßnahmen zu Gesundheitsförderung gezielt implementiert werden, um gesunde Lebensbedingungen zu ermöglichen.
Der Leitfaden Prävention
Im GKV-Leitfaden Prävention sind die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen bezüglich der Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung festgelegt. Diese sind vom GKV-Spitzenverband in Kooperation mit den Verbänden der Krankenkassen entwickelt worden und gelten verbindlich vor Ort für die konkrete Leistungserbringung der Kassen.
Dabei sind Leistungen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 5 SGB V, der Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten nach § 20a SGB V sowie der betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGB V berücksichtigt. Maßnahmen, die nicht in diesem Katalog vertreten sind dürfen von den Kassen nicht durchgeführt bzw. gefördert werden.
Seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes, der Neufassung der Präventions- und Gesundheitsförderungsziele ab 2019 und der wachsenden Vielfalt interdisziplinärer Studien- und Masterstudiengänge war eine Überarbeitung des Leitfadens Prävention angebracht. Diese wurde weiterentwickelt und aktualisiert und es erschein erstmalig der Leitfaden Prävention nach § 20 SGB V und der Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 5 SGB XI gemeinsam in einer Version:
Leitfaden Prävention
Leitfaden Prävention Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V und Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI
Weitergehende Informationen zum Leitfaden Prävention finden Sie auch auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes.
Der Präventionsbericht
Die Krankenkassen stellen jährlich und auf freiwilliger Basis einen Bericht über ihre Leistungen in der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20 Abs. 4 SGB V transparent zur Verfügung. Seit 2017 werden auch die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen im Präventionsbericht dokumentiert und veröffentlicht.
Somit wird bundesweit transparent und regelmäßig über die laufenden Aktivitäten der Krankenkassen in den außerbetrieblichen Lebenswelten (z. B. Schule, Kommune, Kita etc.) berichtet und die Entwicklung der Nutzung der Präventionsangebote durch die Versicherten offen gelegt.