Krankenfahrten

Krankenfahrten / Fahrkosten

Die Regelungen zur Übernahme von Fahrkosten durch die Krankenkassen sind im § 60 SGB V i.V.m. der Krankentransport-Richtlinie geregelt. Zur Absicherung der Krankenfahrten mit Taxen und Mietwagen ist die vdek-Landesvertretung Thüringen bevollmächtigt, Verträge mit entsprechend qualifizierten Leistungserbringern abzuschließen. Mit mehreren hundert Unternehmen wurden bereits Verträge geschlossen.

Zusätzlich sind für die Transporte von Versicherten in nicht umsetzbaren Rollstühlen zahlreiche Transportunternehmen tätig. Für diese Fahrten übernehmen die Ersatzkassen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die vertraglich vereinbarten Gebühren abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung durch die Versicherten.

Ein Taxi fährt mit hoher Geschwindigkeit bei Nacht

Krankenfahrten mit Taxi / Mietwagen

Für „normale“ Krankenfahrten gelten die Bedingungen des Rahmenvertrages für Krankenfahrten in Thüringen.

Hier kann jeder Taxi-/Mietwagenunternehmer Vertragspartner werden, sofern er eine gültige Genehmigungsurkunde nach §§ 47 bzw. 49 Personenbeförderungsgesetz nachweist. Zusätzlich ist eine Beitrittserklärung auszufüllen. Diese übersenden Sie uns bitte zusammen mit der/den aktuellen Genehmigungsurkunde/n nach dem Personenförderungsgesetz.

Krankenfahrten für nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer

Zur Durchführung von Krankenfahrten für Versicherte in nicht umsetzbaren Rollstühlen - Behindertentransporte - können zwischen den Ersatzkassen und Taxi - / Mietwagenunternehmern in Thüringen Einzelverträge abgeschlossen werden.

Als Zulassungsvoraussetzung werden vor Vertragsschluss folgende Unterlagen benötigt:

  • eine aktuelle Kopie oder Scan der Genehmigungsurkunde/n und
  • Kopie/n bzw. Scan/s des/der TÜV-Zertifikates/e bzw. eine Zulassungsbescheinigung Teil I

Zur Umsetzung eines Einzelvertrages zur Durchführung von Krankenfahrten für nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer - Behindertentransporte - setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Am besten senden Sie uns dazu eine E-Mail mit einem Scan der Genehmigungsurkunde/n und dem/den TÜV-Zertifikat/en.

Ihre Ansprechpartnerin:

Marieke Fischer

Telefon: 03 61 - 44 25 23 8

E-Mail: marieke.fischer@vdek.com