Krankenfahrten

Krankenfahrten / Fahrkosten

Die Regelungen zur Übernahme von Fahrkosten durch die Krankenkassen sind im § 60 SGB V i.V.m. der Krankentransport-Richtlinie geregelt. Zur Absicherung der Krankenfahrten mit Taxen und Mietwagen wurde mit dem Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V. (LTV) ein entsprechender Rahmenvertrag zur Durchführung von Krankenfahrten/ Krankenfahrten nicht umsetzbarer Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer in Thüringen geschlossen, welchem die Taxi- und Mietwagenunternehmen mittels Beitrittserklärung beitreten können.
Die beteiligten Kostenträger sind im Rahmenvertrag Krankenfahrten aufgeführt.

 

Ein Taxi fährt mit hoher Geschwindigkeit bei Nacht

Krankenfahrten mit Taxi / Mietwagen

Für Krankenfahrten gelten die Bedingungen des Rahmenvertrages für Krankenfahrten in Thüringen.

Hier kann jedes Taxi-/Mietwagenunternehmen mit Betriebssitz in Thüringen Vertragspartner werden, sofern es eine gültige Genehmigungsurkunde nach §§ 47 bzw. 49 Personenbeförderungsgesetz nachweist. Zusätzlich ist die entsprechende Beitrittserklärung auszufüllen. Diese übersenden Sie den jeweiligen Kostenträgern bitte zusammen mit der/den aktuellen Genehmigungsurkunde/n nach dem Personenbeförderungsgesetz.

Krankenfahrten für nicht umsetzbare Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer

Der Rahmenvertrag Krankenfahrten wurde um die Durchführung von Krankenfahrten nicht umsetzbarer Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer erweitert. Die vertraglichen Vereinbarungen finden Sie in der 1. Ergänzungsvereinbarung und 4. Änderungsvereinbarung.
Um Krankenfahrten nicht umsetzbarer Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer gemäß Rahmenvertrag durchführen zu können, ist die entsprechende Beitrittserklärung auszufüllen und den jeweiligen Kostenträgern einzureichen. Die Genehmigungsurkunde nach §§ 47 bzw. 49 Personenbeförderungsgesetz sowie Kopie/n bzw. Scan/s des/der TÜV-Zertifikates/e bzw. eine Zulassungsbescheinigung Teil I sind der Beitrittserklärung beizufügen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Marieke Fischer

Telefon: 03 61 - 44 25 23 8

E-Mail: marieke.fischer@vdek.com