Ärzte

Arzt, der Patient untersucht

Die ambulante ärztliche Versorgung in Thüringen wird aktuell von etwa 4.665 Hausärztinnen und Hausärzten, Fachärztinnen und Fachärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und ermächtigen Ärztinnen und Ärzte sichergestellt. Die Tätigkeit als Arzt/Psychotherapeut in der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen setzt die Zulassung/Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen voraus. Die Bedarfsplanung ordnet dabei die Niederlassungsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten und Psychotherapeutinnen Psychotherapeuten. Ziel der Bedarfsplanung ist, einen gleichmäßigen und bedarfsgerechten Zugang der Versicherten zur ambulanten Versorgung zu gewährleisten und Fehlversorgung zu vermeiden.

Der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen obliegt der gesetzliche Sicherstellungauftrag nach § 75 SGB V. Die vertragsärztliche Versorgung ist so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden. Dieser Sicherstellungsauftrag gilt rund um die Uhr, also auch außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten. Daher sind die Vertragsärzte zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet.

Die Ersatzkassen tragen unmittelbar zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Thüringen bei. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Thüringen haben auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 85 ff. SGB V jährlich eine Gesamtvergütung zur Finanzierung der vertragsärztlichen Leistungen zu vereinbaren.