Zahnersatz und Festzuschüsse
Für die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz erstatten die Ersatzkassen befundbezogene Festzuschüsse. Über die Höhe der Festzuschüsse informiert die jeweilige Ersatzkasse.
Im Vertrag des Ersatzkassenverbandes mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (Zahnarzt-Ersatzkassenvertrag) wurden alle zahnärztlichen Leistungen vereinbart, die die Ersatzkassen als Sachleistungen für ihre Versicherten übernehmen:
Für die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz erstatten die Ersatzkassen befundbezogene Festzuschüsse. Über die Höhe der Festzuschüsse informiert die jeweilige Ersatzkasse.
Erst wenn regelmäßige Untersuchungen bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent erhöht.
Die Ersatzkassen leisten einen großen finanziellen Beitrag, damit alle Kinder ab zwei Jahren in Kindertagesstätten an der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe teilnehmen können. Ebenso für Kinder bis 12 Jahren in der Schule. In Schulen, in denen bei der zahnmedizinischen Reihenuntersuchung festgestellt wurde, dass viele Schülerinnen und Schüler von Karies betroffen sind, soll die Gruppenprophylaxe bis zum 16. Lebensjahr angeboten werden. Die Gruppenprophylaxe wird von Patenschaftszahnärzten oder von gut ausgebildeten Prophylaxehelferinnen der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege e. V. Thüringen (LAGJ) durchgeführt. Im Vordergrund stehen die Zahnpflege, die Zahnschmelzhärtung und die (zahn)gesunde Ernährung.
Die Ersatzkassen übernehmen aber auch die Leistungen der Individualprophylaxe, die der Zahnarzt in seiner Praxis durchführt. Darauf haben alle Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren Anspruch.
Für die Versicherten der Ersatzkassen stehen in Thüringen etwa 1.739 Zahnärzte und Kieferorthopäden zur Verfügung. Außerdem beteiligt sich auch das Klinikum der Friedrich-Schiller-Universität an der ambulanten zahnärztlichen Versorgung.