Heil- und Hilfsmittel

Heilmittel

Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten verordnet und nur von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten erbracht werden können. Zu den Heilmittelerbringern gehören beispielsweise Physiotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Masseurinnen und Masseure sowie Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten. Wer zum Beispiel eine Sprachtherapie benötigt, hat als Versicherter der Gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf eine Behandlung. Ausschließlich zugelassene Praxen dürfen Heilmittel anbieten.

Zulassungsverfahren seit dem 01.09.2019: Ein Antrag für alle Krankenkassen

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz änderte sich das Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen haben gemeinsam bei einem der Krankenkassenverbände eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet. Diese ARGE trifft in deren Auftrag für alle Krankenkassen die Entscheidung über die Zulassung von Heilmittelleistungserbringern.

In Thüringen ist für die Heilmittelleistungserbringerzulassung die Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Thüringen zuständig, angesiedelt bei der vdek-Landesvertretung Thüringen.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter:

www.zulassung-heilmittel.de

Hilfsmittel

Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die zur Versorgung herangezogenen Apotheken, Augenoptikerinnen und Augenoptiker usw. zu einer angemessenen Lieferung der Hilfsmittel in der Lage sind. Nur solche Hilfsmittelerbringer können Vertragspartner der Krankenkassen sein. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, gibt es die sogenannte Präqualifizierung, die Hilfsmittelerbringer auf ihre Eignung prüft.

Präqualifizierungsstellen

Die Kontaktdaten der akkreditierten Präqualifizierungsstellen finden Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de oder direkt bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) unter www.dakks.de.