Bedarfsplanung

Ärztin im Patientengespräch

Die Steuerung des ärztlichen Angebots erfolgt primär über die Bedarfsplanung. Die Rahmenvorgaben werden in der Bedarfsplanungs-Richtlinie festgelegt, welche der G-BA beschließt.

Die Bedarfsplanung ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Die Niederlassungsmöglichkeiten von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten orientiert sich an der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung. Ziel ist es, einen gleichmäßigen und bedarfsgerechten Zugang der Versicherten zur ambulanten Versorgung zu gewährleisten und eine Fehlversorgung zu vermeiden. Um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewähren, werden Verhältniszahlen (Verhältnis von Einwohnern je Arzt oder Ärztin) gebildet.

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen erstellt im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Thüringen einen regionalen Bedarfsplan, der die aktuelle Versorgungssituation beschreibt, analysiert und die Umsetzung der Bedarfsplanungs-Richtlinie bekundet.

Der Versorgungsgrad berechnet sich aus dem Vergleich der Ist- und Sollzahlen. Ist der Bedarf an Ärztinnen und Ärzten gedeckt, wird ein Versorgungsgrad von 100 Prozent ausgewiesen. Überversorgung liegt vor, sofern der Versorgungsgrad mehr als 110 Prozent beträgt; Unterversorgung liegt hingegen vor, sobald der Versorgungsgrad in der hausärztlichen beziehungsweise allgemeinen fachärztlichen Versorgung um mehr als 25 Prozent und in der spezialisierten fachärztlichen Versorgung um mehr als 50 Prozent unter dem ausgewiesenen Bedarf liegt.

Der Landesausschuss der Ärztinnen und Ärzte und Krankenkassen Thüringen überprüft stetig die aktuelle Versorgungssituation und ergreift Maßnahmen, um die ambulante ärztliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen.