Über das vielfältige Angebot sowie die Qualität, Lage und Kosten der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet informiert Sie dieses unabhängige und kostenlose Informationsportal des vdek. Mehr Informationen zum Pflegelotsen erhalten Sie hier.
Pflege
Telematik Infrastruktur - Alle Pflegeeinrichtungen und alle Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie der außerklinischen Intensivpflege sind verpflichtet, sich bis zum 1. Juli 2025 an die TI anzubinden.
Der Einbindungsprozess sollte zügig begonnen werden, denn die Installation der Komponenten benötigt Zeit.
Einen Überblick zu den erforderlichen Komponenten verschafft der gematik-Leitfaden.
Unterstützung erhalten Leistungserbringer über den TI-Ressourcenpool vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege.
Onlineportale
Der Hospizlotse
Der Hospizlotse ist ein unabhängiges und kostenloses Informationsportal des vdek. Er bietet eine Orientierung in einer Ausnahmesituation. Durch ihn erhalten sterbenskranke Menschen und ihren Angehörigen bei der Suche nach geeigneten Hospiz- und Palliativangeboten Hilfe und Unterstützung.
Mehr Informationen zum Hospizlotsen.
Tariftreuepflicht und Übersicht zum regionalüblichen Entgeltniveau veröffentlicht
Aufgrund des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes – GVWG sind nur Pflegeeinrichtungen zur Versorgung von Pflegebedürftigen zugelassen, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal nach
- Tarifverträgen (TV) oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR),
- mindestens entsprechend eines regional anwendbaren TV/AVR oder
- mindestens in Höhe des regionalüblichen Entgeltniveau entlohnen.
Um das regionalübliche Entgeltniveau in Thüringen zu ermitteln, sind tarifgebundene Pflegeeinrichtungen des Freistaates gesetzlich verpflichtet, der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-SV die aktuelle Vergütung ihrer Mitarbeitenden mitzuteilen. Hieraus wurde das regionalübliche Entgeltniveau für 2024 ermittelt.
Das regional übliche Entlohnungsniveau der einzelnen Beschäftigtengruppe nach § 3 Abs. 4 der Richtlinien nach § 72 Abs. 3b SGB XI beträgt für:
- Pflege- und Betreuungskräfte ohne mindestens einjährige Berufsausbildung á 16,84 Euro/h
- Pflege- und Betreuungskräfte mit mindestens einjähriger Berufsausbildung á 17,82 Euro/h
- Fachkräfte in den Bereichen Pflege und Betreuung mit mindestens dreijähriger Berufsausbildung á 22,81 Euro/h.
Die Pflegekassenverbände veröffentlichen die bundeslandbezogene Übersicht unter dem folgenden Link: