Pflege

Telematik Infrastruktur

Für alle Pflegeeinrichtungen und alle Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie der außerklinischen Intensivpflege besteht seit 1. Juli 2025 die Pflicht, an die TI angebunden zu sein.

Einen Überblick verschafft der gematik-Leitfaden. Sollte der Einbindungsprozess noch nicht abgeschlossen sein, erhalten Leistungserbringer Unterstützung über den TI-Ressourcenpool vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege. Weitere Informationen sind abrufbar auf der Internetseite der gematik Pflege.

Onlineportale

www.pflegelotse.de

Ambulante Pflege: Pflegerin mit älterer Patientin

Über das vielfältige Angebot sowie die Qualität, Lage und Kosten der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet informiert Sie dieses unabhängige und kostenlose Informationsportal des vdek. Mehr Informationen zum bundesweit mehrfach prämierten Pflegelotsen erhalten Sie hier.

Hospizlotse

Der Hospizlotse ist ein unabhängiges und kostenloses Informationsportal des vdek. Er bietet eine Orientierung in einer Ausnahmesituation. Durch ihn erhalten sterbenskranke Menschen und ihren Angehörigen bei der Suche nach geeigneten Hospiz- und Palliativangeboten Hilfe und Unterstützung.

Mehr Informationen zum Hospizlotsen.

Übersicht zum regionalüblichen Entgeltniveau 

Aufgrund des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes – GVWG sind nur Pflegeeinrichtungen zur Versorgung von Pflegebedürftigen zugelassen, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal nach

  • Tarifverträgen (TV) oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR),
  • mindestens entsprechend eines regional anwendbaren TV/AVR oder
  • mindestens in Höhe des regionalüblichen Entgeltniveau entlohnen.

Um das regionalübliche Entgeltniveau in Thüringen zu ermitteln, sind tarifgebundene Pflegeeinrichtungen des Freistaates gesetzlich verpflichtet, der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-SV die aktuelle Vergütung ihrer Mitarbeitenden mitzuteilen. 

Das regional übliche Entlohnungsniveau der einzelnen Beschäftigtengruppe nach § 3 Abs. 4 der Richtlinien nach § 72 Abs. 3b SGB XI beträgt 2026:

  • Pflege- und Betreuungskräfte ohne mindestens einjährige Berufsausbildung á 19,61 Euro/h
  • Pflege- und Betreuungskräfte mit mindestens einjähriger Berufsausbildung á 21,15 Euro/h
  • Fachkräfte in den Bereichen Pflege und Betreuung mit mindestens dreijähriger Berufsausbildung á 26,30 Euro/h.

Die Pflegekassenverbände veröffentlichen die bundeslandbezogene Übersicht unter dem folgenden Link:

https://www.dcs-pflege.de/Tarif-Veroeffentlichung