Tariftreuepflicht und Übersicht zum regionalüblichen Entgeltniveau veröffentlicht
Aufgrund des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG sind ab dem 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung von Pflegebedürftigen zugelassen, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal nach
- Tarifverträgen (TV) oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR),
- mindestens entsprechend eines regional anwendbaren TV/AVR oder
- mindestens in Höhe des regionalüblichen Entgeltniveau entlohnen.
Um das regionalübliche Entgeltniveau in Thüringen zu ermitteln sind tarifgebundene Pflegeeinrichtungen des Freistaates gesetzlich verpflichtet, den Pflegekassen die aktuelle Vergütung ihrer Mitarbeitenden mitzuteilen. Hieraus wurde das regionalübliche Entgeltniveau für 2023 in Höhe von 19,14 Euro/Stunde ermittelt.
Pflegeeinrichtungen, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden haben dies jährlich bis zum 31. August der Geschäftsstelle Tarife anzuzeigen.
Die Pflegekassenverbände veröffentlichen die bundeslandbezogene Übersicht unter dem folgenden Link:
https://www.dcs-pflege.de/Tarif-Veroeffentlichung