„Unsere Versicherten bezahlen monatlich ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und haben dadurch den Anspruch, bei Vorlage ihrer Versichertenkarte behandelt zu werden. Nach diesem Sachleistungsprinzip – einem Grundelement der GKV – sind auch die Vertragsärzte verpflichtet, ihre Patienten zu behandeln, ohne dafür eine Privatrechnung auszustellen. Sollte ein Vertragsarzt den Patienten zur Behandlung auf Rechnung zwingen, verhält er sich eindeutig rechtswidrig“, kommentiert Dr. Ralf Langejürgen, Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern, die Meldungen, dass einige Fachärzte die Behandlung auf Versichertenkarte verweigern.
Die Kostenerstattung ist im Gesetz klar geregelt. Das ist eine freiwillige Entscheidung des Versicherten, der vorher über die Konsequenzen dieser Entscheidung vom Arzt aufgeklärt werden muss. Vor der Inanspruchnahme soll der Versicherte seine Krankenkasse über die Wahl der Kostenerstattung informieren. Diese Wahl gilt dann nicht nur bei einem betroffenen Arzt, sondern für die gesamten ärztlichen Behandlungen mindestens ein Jahr lang. Daher raten die Ersatzkassen ihren Mitgliedern, sich die Wahl der Kostenerstattung gut zu überlegen.
„Sollten unsere Versicherten von Ärzten zur Kostenerstattung gezwungen werden, werden die Ersatzkassen sie nicht im Stich lassen. Wir bitten die Versicherten, sofort ihre Ersatzkasse darüber zu informieren. Die Ersatzkassen werden ihnen in solchen Fällen helfen, eine alternative Behandlungsmöglichkeit zu finden. Gegen die betroffenen Ärzte werden wir – wenn nötig – disziplinarrechtliche Schritte einleiten“, betont Dr. Ralf Langejürgen.
An den Bayerischen Gesundheitsminister, Dr. Markus Söder, der am heutigen Tag mit den Vertretern der Fachärzteverbände spricht, appellieren die Ersatzkassen, auf diese dahingehend einzuwirken, dass Fachärzte auf das geltende Recht strickt achten und ihren vertragsärztlichen Pflichten uneingeschränkt nachgehen.
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Dr. Sergej Saizew
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