„Wenn es so weiter geht, wird man wohl eine Abwrackprämie im deutschen Gesundheitswesen einführen müssen“, – kommentiert Dr. Ralf Langejürgen, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen in Bayern, den Vorschlag der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die Krankenkassen zu entmachten. „Zuerst wollte man die Verbände der Krankenkassen abschaffen. Dann fand man die Zahl der Kassen viel zu hoch. Schließlich wurde vorgeschlagen, die Kassenärztlichen Vereinigungen aufzulösen. Jeder sagt, was weg sein müsste, aber niemand sagt, wie ein durchdachtes und homogenes Alternativkonzept aussehen soll“.
Neben dem Sachleistungsprinzip, d.h. eine bargeldlose Behandlung der gesetzlich Versicherten bei der Vorlage der Versichertenkarte, besteht seit Jahren die Möglichkeit, die Kostenerstattung, sprich Behandlung auf Rechnung, zu wählen. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass die Kostenerstattung bei den Versicherten auf wenig Resonanz stößt. Die Kostenerstattung ist eher für die Versicherten mit einem überdurchschnittlichen Einkommen interessant. Das Sachleistungsprinzip schützt die Mehrheit der gesetzlich Versicherten vor finanzieller Überforderung. Die allgemeine Kostenerstattung in der Gesetzlichen Krankenversicherung würde zudem das Solidarprinzip erheblich schwächen.
„Auch die Ärzte profitieren vom Sachleistungsprinzip. Sie müssen nicht ständig daran denken, ob die Rechnungen bereits beglichen sind oder ob säumige Zahler abgemahnt werden sollen. Auf Deutsch gesagt: Die Ärzte müssen ihrem Honorar nicht hinterher laufen, sondern können sich auf ihre Hauptaufgabe konzentrieren – auf die Behandlung der Patienten“, so Dr. Langejürgen abschließend.
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