Abmahnung für Bayerischen Hausärzteverband wegen des Missbrauchs der Autorität der Hausärzte

Der Bayerische Hausärzteverband wurde von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. abgemahnt. Anlass der Abmahnung ist eine geplante „Patienteninformation“, die die Versicherten der Ersatzkassen, der Betriebs- und der Innungskrankenkassen in Bayern zum Kassenwechsel zur AOK animieren sollte. Den Versicherten dieser Krankenkassen wird in der „Patienteninformation“ suggeriert, dass nur durch den Wechsel zur AOK ihre hausärztliche Versorgung aufrechterhalten werden könnte. Die Wettbewerbszentrale bewertete diese „Patienteninformation“ als Missbrauch der Autorität der Ärzte, um die Krankenkassenwahl zu steuern, und forderte den Bayerischen Hausärzteverband auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, mit der die Wiederholungsgefahr für die Zukunft beseitigt werden sollte.
Die Verhandlungsgemeinschaft der oben genannten Krankenkassen verhandelt mit dem BHÄV über den Abschluss eines Vertrages über die hausarztzentrierte Versorgung. Die Verhandlungen wurden seitens des Bayerischen Hausärzteverbandes abgebrochen. Dem Verhandlungsabbruch sollte die von der Wettbewerbszentrale abgemahnte „Patienteninformation“ folgen. Solches Verhalten ist eines Vertragspartners nicht würdig. Die Verhandlungsgemeinschaft verurteilt diese Stimmungskampagne einstimmig. Ebenso einig sind sich die Krankenkassen darüber, dass weder Versicherte noch Hausärzte als Druckmittel zum Erreichen der Verhandlungsziele missbraucht werden dürfen.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Bayern, des BKK Landesverbandes Bayern und der SIGNAL IDUNA IKK [Vereinigte IKK]


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